Geflügelpest im Landkreis Erlangen-Höchstadt nachgewiesen

03. Februar 2025: Veterinäramt empfiehlt Schutz- und Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter (aktualisiert am 04.02.2025)

Heßdorf/Adelsdorf/Erlangen-Höchstadt. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt sind an den Standorten Hesselberg (Heßdorf) und Neuhaus (Adelsdorf) zehn Fälle von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza (AI) genannt – amtlich bestätigt. Bei den Wildvögeln, darunter Höckerschwäne und Graugänse, wurde das Hochpathogene Aviäre Influenza- Virus vom Typ H5N1 durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Weitere Untersuchungsergebnisse sind noch ausstehend. Wie bereits in den Medien berichtet, traten in den vergangenen Wochen vermehrt Verdachts- und bestätigte Fälle in Mittelfranken auf – darunter in den Städten Nürnberg und Erlangen sowie den Landkreisen Nürnberger Land und Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim. Das Veterinäramt empfiehlt weiterhin, entsprechende Schutz- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend einzuhalten.

Schutzmaßnahmen
Um das Risiko für Hausgeflügel zu senken, sollten Geflügelbesitzer Maßnahmen ergreifen, um den Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel zu verhindern. Dazu gehört, die Hühnerställe und Gehege ausschließlich mit dort genutzten Schuhen und Schutzkleidung zu betreten, um eine Einschleppung des Virus zu vermeiden. Zu den grundlegenden Biosicherheitsmaßnahmen zählt auch das gründliche Waschen und Desinfizieren der Hände vor Betreten der Geflügelhaltung. Eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe ist ebenfalls empfehlenswert.

Darüber hinaus sollten Geflügelhalter an Ausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder andere Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, nicht teilnehmen. Wildgeflügel wie beispielsweise Enten, Gänse, Schwäne, Rebhühner, Fasane, Wachteln sowie Greifvögel, Eulen und andere Wildvögel sollten grundsätzlich nicht gefüttert werden.

Tränkwasserhygiene
Verhindern sollten Geflügelhalter zudem, dass Tränkwasser aus offenen Gewässern oder von Dächern abgeleitet wird, da dieses durch Wildvogelkot kontaminiert sein könnte. Auch Futter sollte sicher gelagert werden, und die Fütterung sollte im besten Fall in Stallgebäuden durchgeführt werden, um Wildvögel nicht anzulocken.

Informationen zur Biosicherheit
Alle Maßnahmen zur Biosicherheit sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern sind auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit LGL (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.

Das Veterinäramt beobachtet das Seuchengeschehen weiterhin genau. Sollte sich die Lage verschärfen, ist mit einer Allgemeinverfügung zu rechnen, welche zusätzliche Schutzmaßnahmen, einschließlich einer Aufstallungspflicht, regeln wird. Ebenso wird auf die bestehende Allgemeinverfügung vom 19.10.2022 hingewiesen, mit der die gewerbsmäßige Abgabe von Hausgeflügel außerhalb einer gewerblichen Niederlassung geregelt ist. Diese ist auf der Homepage des Landratsamtes unter Bekanntmachungen veröffentlicht: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Meldung verendeter Vögel
Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden werden und tot aufgefundene Wildvögel sollen nicht berührt oder bewegt werden. Das Landratsamt bittet die Bevölkerung, verendete Vögel oder Wildvögel dem Veterinäramt telefonisch unter 09193 / 20 24 23 oder per E-Mail an vet@erlangen-hoechstadt.de unter Angabe des Fundortes zu melden. Zudem wird erneut auf die Pflicht zur Anmeldung von Geflügelhaltungen beim Veterinäramt hingewiesen.

Hinweis: In der Meldung vom 3.2. hieß es ursprünglich: „Eine Ansteckung des Menschen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht möglich.“ Laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine Ansteckung des Menschen mit den zuletzt überwiegend kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 in Deutschland bislang nicht bekannt.

Ausführlich schreibt dazu das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): 

„Grundsätzlich gelten HPAI-Viren als potentiell zoonotische Erreger, d. h. je nach Virusstamm können diese ggf. auch Erkrankungen beim Menschen verursachen. Für eine mögliche Übertragung ist der intensive direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel bzw. dessen virushaltigen Ausscheidungen erforderlich. Eine Ansteckung des Menschen mit den zuletzt überwiegend kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Dieses Virus ist schlecht an den Menschen angepasst und die Übertragung von Vögeln auf den Menschen daher selten. 

Allgemein gilt, dass Personen, die in Kontakt mit infiziertem Geflügel kommen, auf das Auftreten von respiratorischen Symptomen bzw. Bindehautentzündungen achten sollten. Sobald Symptome auftreten, ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen. Darüber hinaus gelten allgemeine Hygieneregeln: generell sollten tote Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst und die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist.“

Weitere Informationen unter:

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_gefluegelpest_in_bayern.htm#gefahr