Änderung der Halterdaten

KFZ-Zulassungsstelle ERH, Erlangen

AdresseKFZ-Zulassungsstelle ERH, Erlangen
Nägelsbachstraße 1
91052   Erlangen
Kontakt
Telefon: 09131 803 2614
Fax: 09131 803 492614

KFZ-Zulassungsstelle ERH, Höchstadt a. d. Aisch

AdresseKFZ-Zulassungsstelle ERH, Höchstadt a. d. Aisch
Schloßberg 10
91315   Höchstadt a. d. Aisch
Kontakt
Telefon: 09131 803 2615
Fax: 09131 803 492615

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr

Postanschrift
Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen

Die Änderung der Halterdaten ist ab 01.10.2019 sowohl am Schalter der Zulassungsbehörde als auch im Rahmen der internetbasierten Zulassung über das Bürgerserviceportal des Landkreises Erlangen-Höchstadt möglich.

Folgende Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie eine der Zulassungsstellen aufsuchen, um in einem Kfz-Dokument Ihre persönlichen Daten zu ändern, weil sich z. B. Ihr Name geändert hat oder Sie innerhalb des Landkreises Erlangen-Höchstadt umgezogen sind:

  • Berichtigter, gültiger Personalausweis des Halters oder Reisepass (mit Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde) oder Aufenthaltstitel im Original. Bitte achten Sie darauf, dass in dem Personalausweis der aktuelle Wohnort eingetragen ist.
  • Die gültige Hauptuntersuchung ist nachzuweisen.
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Bevollmächtigte/n, diese können Sie unten herunterladen.

Ändert sich Ihr Name, dann müssen Sie zusätzlich vorlegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Ändert sich Ihre Wohnanschrift werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Haben Sie für Ihr Fahrzeug bereits EU-Fahrzeugpapiere, dann genügt es, wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I vorlegen.
  • Es besteht die Möglichkeit, die Zulassungsangelegenheit durch einen Bevollmächtigten erledigen zu lassen. Dieser muss dann jedoch seinen
    Original-Personalausweis, -Reisepass oder Aufenthaltstitel mit zugehörigem Pass im Original sowie eine schriftliche Vollmacht des Halters (im Falle minderjähriger Fahrzeughalter eine Vollmacht der/des gesetzlichen Vertreter/s) und den Original-Personalausweis, -Reisepass mit
    Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit zugehörigem Pass im Original des Halters vorlegen. Die Vollmacht enthält die Einverständniserklärung des Halters zur Bekanntgabe steuerrechtlicher Verhältnisse und zur Entgegennahme einer Aufstellung evtl. vorhandener Steuerrückstände sowie offener Verwaltungsgebühren. Einen Vordruck der Vollmacht haben wir Ihnen unten zum Herunterladen bereitgestellt.
  • Soll die Zulassung auf eine juristische Person erfolgen, sind ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister (und falls hieraus der Betriebssitz nicht hervorgeht zusätzlich die Gewerbeanmeldung oder ein anderer amtlicher Nachweis des Betriebssitzes (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Steuerbescheid, etc.)) und der Personalausweis des Vertretungsberechtigten der Firma in Kopie vorzulegen. Sofern eine natürliche Person ein Kraftfahrzeug als Gewerbetreibender zulassen möchte, sind eine Gewerbeanmeldung oder falls nicht vorhanden ein anderer amtlicher Nachweis des Betriebssitzes (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Steuerbescheid, etc.) und der Original-Personalausweis vorzulegen.
  • Bei Fahrzeugen, die der Sicherheitsprüfung unterliegen (z. B. Busse, Lkws), ist außerdem eine gültige Sicherheitsprüfung vorzulegen.
  • Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie auf der Homepage des Zolls unter http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/kraftfahrzeugsteuer_node.html . Auf der Homepage des Zoll stehen auch Antragsformulare auf Steuerbefreiung bzw. -vergünstigung z.B. für Fahrzeuge von Schwerbehinderten, für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, etc. zum Download zur Verfügung.