Ambulanter Pflegedienst

Die Anzeigepflicht für krankenpflegerische Tätigkeiten ergibt sich aus Art. 16 Gesundheitsdienstgesetz (GDG). Das Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt ist für Anzeigen aus der Stadt Erlangen und dem Landkreis Erlangen-Höchstadt sachlich und örtlich zuständig.

Anzeigepflicht

Zur Meldung sind alle Personen verpflichtet, die gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten erbringen oder anbieten.

Wir benötigen von Ihnen:

  • Ausgefüllten Meldebogen (ambulante Krankenpflege)
  • Berufsurkunde
  • Lebenslauf (§ 71 Abs. 3 Satz 1 SGB XI)*
  • Nachweis über die Weiterbildung für leitende Funktionen (§ 71 Abs. 3 Satz 5 SGB XI)*
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“)

*Ist nur einzureichen, wenn Pflegekräfte beschäftigt werden

Wer einen ambulanten Pflegedienst betreibt und dabei Pflegekräfte beschäftigt, hat diese ebenfalls unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Pflegekräfte benötigen die Ausbildung zum/zur:

  1. Pflegefachfrau oder Pflegefachmann,
  2. Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger,
  3. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  4. Altenpflegerin oder Altenpfleger
  5. Krankenschwester oder Krankenpfleger
  6. Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger

Pflegerische Aufgaben (§ 4 PflBG) dürfen nur von diesen ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt werden.

Zur Anzeige dieser beschäftigten Pflegekräfte benötigen wir folgende Unterlagen:

Bei Einsatz als Pflegeleitung zusätzlich:

  • Lebenslauf (§ 71 Abs. 3 Satz 1 SGB XI)
  • Nachweis über die Weiterbildung für leitende Funktionen (§ 71 Abs. 3 Satz 5 SGB XI)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“)

Wichtiger Hinweis:

Nach Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 GDG kann, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Anzeigepflicht nach Art. 16 Abs. 1 bis 4 GDG nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro belegt werden.

Zuständigkeit

Die Meldung ist an die Behörde zu richten, in der

  • die gewerbetreibende Person ihren Wohnsitz hat,
  • der sonstige Anbieter von Pflegeleistungen seinen Sitz hat. 

Bei Pflegediensten mit organisatorisch selbständigen örtlichen Niederlassungen hat die Anzeige auch gegenüber dem Gesundheitsamt zu erfolgen, in dem die Niederlassung gelegen ist.

Kosten

Die Anmeldung ist kostenfrei.

Wenn Sie eine Meldebestätigung wünschen, beachten Sie bitte, dass für das Ausstellen einer Meldebestätigung Gebühren in Höhe von 15,00 € anfallen.

Ansprechparterinnen

Name Telefon Telefax Zimmer
Wilczek, Lisa
09131 803 2179 09131 803 492179