Amtsärztliche Untersuchungen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ärztlichen Gutachtendienstes des Gesundheitsamtes erstellen Gutachten im Auftrag von Behörden und Dienststellen des Landkreises Erlangen-Höchstadt, der Stadt Erlangen, des Freistaates Bayern und des Bundes.

Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter werden die amtärztlichen Untersuchungen nur für Antragstellerinnen und Antragsteller durchgeführt, die ihren Erstwohnsitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt oder der in Stadt Erlangen haben. Alle anderen wenden sich bitte an das für sie zuständige Gesundheitsamt.

Unsere ärztlichen Gutachter führen Einstellungsuntersuchungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis durch und nehmen Stellung zu Dienstfähigkeit und Dienstunfällen Beamter.

Anmeldung

  • Der Untersuchungstermin wird telefonisch oder per E-Mail vereinbart.
  • Bitte bringen Sie zum Termin Ausweispapiere, den Untersuchungsauftrag und vorhandene ärztliche Befunde mit.
  • Um Wartezeiten zu vermeiden, kann der unten hinterlegte jeweilige Fragebogen ausgefüllt zum Untersuchungstermin mitgebracht werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es nach den Beihilfevorschriften erforderlich, die medizinische Notwendigkeit einer ambulanten Heilkur oder einer stationären Rehabilitationsmaßnahme vor Antritt amtsärztlich überprüfen zu lassen.

Anmeldung
Vorab wird ein Attest Ihrer behandelnden Ärztin / Ihres behandelnden Arztes zur Notwendigkeit einer ambulanten Heilkur / stationären Rehabilitationsmaßnahme benötigt. Eine Vorlage hierzu und den von Ihnen auszufüllenden Fragebogen können Sie auf dieser Seite herunterladen.

Wenn Sie uns die beiden ausgefüllten Formulare vorher zukommen lassen, können wir Sie darüber informieren, ob es möglich ist, das erforderliche Gesundheitszeugnis nach Aktenlage ohne weitere Untersuchung zu erstellen.

Andernfalls vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Untersuchungstermin und bringen hierzu bitte Ausweispapiere und vorhandene ärztliche Befunde mit.

Studierende
Wenn Studierende vor oder während einer Staatsexamensprüfung für Jura oder Lehramt erkranken, benötigen sie ein amtsärztliches Zeugnis zum Nachweis der Erkrankung.

Andere Prüflinge müssen schriftlich nachweisen, dass sie ein amtsärztliches Zeugnis benötigen.

Welches Gesundheitsamt für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Erstwohnsitz.

Schüler
Falls Schulen die schulärztliche Untersuchung eines Schülers für notwendig erachten, wird hierzu ein Untersuchungsauftrag durch die Schule erteilt.

Der Schüler bzw. die Personensorgeberechtigten können dann unter Vorlage des Auftrages einen Termin zur Untersuchung vereinbaren.

Das Schulärztliche Zeugnis kann bei der Schule vorgelegt werden.

Dokumente für Beamte & Beamtenantwärter

Dokumente für Beihilfeberechtigte

Ansprechpartner Erlangen

Name Telefon Telefax Zimmer
Kecman, Vesna
09131 803 2165 09131 803 492165 2.15 - 2.OG
Schubert, Samira
09131 803 2172 09131 803 492172 2.04 - 2.OG
Geiger, Ulrike
09131 803 2171 09131 803 492171 2.04 - 2. OG

Ansprechpartner Höchstadt

Name Telefon Telefax Zimmer
Betz, Marion
09193 20 2203 09193 20 492203 Schlossberg