Apothekenrecht

Was sind unsere Aufgaben?

  • Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis
  • Besichtigung und Kontrolle aller Einrichtungen, in denen mit Arzneimitteln umgegangen wird
  • Überwachung des Verkehrs mit Arznei- und Betäubungsmitteln
  • Genehmigung von Heimversorgungsverträgen für die Apotheken
  • Erlaubniserteilung zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln für Apotheken

Weitere Informationen

www.regierung.oberfranken.bayern.de

Wie bekomme ich eine Apothekenbetriebserlaubnis?
Wenn sie eine Apotheke führen wollen, benötigen Sie eine Apothekenbetriebserlaubnis.Die Vielzahl der möglicherweise im Zusammenhang mit der Apothekenbetriebserlaubnis auftretenden Fragen lässt eine abschließende Aufstellung nicht generell zu.
Wir bitten Sie daher, sich in jedem Fall bevor Sie einen Antrag stellen, zunächst mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen, um unnötige Fahrten bzw. zeitliche Verzögerungen zu vermeiden.

Ihre Ansprechpartner für Apotheken mit Betriebssitz in der Stadt Erlangen
Ordnungsamt der Stadt Erlangen
Rathausplatz 1, 91052 Erlangen
Telefon: 09131 / 86 - 0

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Wilczek, Lisa
09131 803 2179 09131 803 492179