Ausbildungsförderung
Hinweis
Aufgrund der aktuellen Lage soll die Anzahl der Besucher im Landratsamt so gering wie möglich gehalten werden. Soweit möglich bitten wir, dass Ihr Anliegen postalisch abgewickelt wird. Wenn Sie nicht sicher sind, dann treten Sie gerne telefonisch mit uns in Kontakt.
Sollte eine persönliche Antragstellung unbedingt nötig sein, ist eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch oder per Mail) notwendig. Der Termin muss bei Eintritt in das Landratsamt am Empfang nachgewiesen werden.
Ab sofort können Sie Anträge für das Schuljahr 2022/2023 stellen.
Bitte lassen Sie uns Ihren Antrag möglichst vollständig (inkl. Unterschrift) mit allen nötigen Formblättern im Original per Post zukommen.
Die Formblätter können Sie sich bei Ihrer Gemeinde abholen oder auf den unten genannten Internetseiten herunterladen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen und per Datenübertragung an das Amt für Ausbildungsförderung zu senden.
Genauere Hinweise finden Sie unter: https://afoegfofa.osrz-akdb.de/BAfoeGOnline/ABAfoeG/
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Für die Entscheidung über die Ausbildungsförderung ist das Landratsamt Erlangen-Höchstadt zuständig, wenn die Eltern der/des Auszubildenden ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis haben oder wenn nur noch ein Elternteil lebt, dieser den ständigen Wohnsitz im Landkreis hat. Die Ausnahmen hierzu sind im § 45 BAföG abgedruckt.
Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - Aufstiegs-BAföG
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt ist für die Sachbearbeitung zuständig, wenn die Antragstellerin/ der Antragsteller ihren/seinen Wohnsitz im Landkreis hat. Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Bitte beachten Sie, dass Sie für einen Folgeantrag (Weiterförderung im 2. Schuljahr, z. B. Fortbildung zur Erzieherin/zum Erzieher, Technikerin/Techniker etc.) zu Ihrer Erleichterung das neue Formblatt W – Folgeantrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung anstelle des Formblatts A – Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung nutzen können.
Ausbildungsförderung
Antrag auf Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG)
Antrag auf Aufstiegsfortbildungsförderung
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Ansprechpartnerinnen
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Frau Hauke
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09131 803 1395 | 09131 803 492630 | 4.40 - 4. OG | ausbildungsfoerderung@erlangen-hoechstadt.de |
Frau Meisel
|
09131 803 1394 | 09131 803 492630 | 4.41 - 4. OG | ausbildungsfoerderung@erlangen-hoechstadt.de |