Ausnahme vom Mindestalter für Klasse T oder B

Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen T und B kann im Einzelfall und unter individuellen Auflagen um ein Jahr herabgesetzt werden, wenn ein individueller Bedarf bzw. ein persönlicher Härtefall vorliegt und nachgewiesen wird. Entsprechende Ausnahmen sind an strenge Kriterien geknüpft.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren und den erforderlichen Voraussetzungen erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.