Bauwasserhaltung

Das vorübergehende Absenken und Ableiten von oberflächennahem Grundwasser und die Wiedereinleitung stellen Gewässerbenutzungen dar, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 3 BayWG erforderlich ist.

Ein wasserrechtlicher Antrag ist 1 x digital sowie 2 x in Papierform einzureichen. Wir empfehlen, vorab den Antrag per Mail zu senden und mit unseren Mitarbeitern der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft Kontakt aufzunehmen.

Kontakt

Michael Schwarzmann

Zimmer: 208
Telefon: 09193 20 1715
Fax: 09193 20 491715
Ronny Kirschner

Zimmer: 207
Telefon: 09193 20 1714
Fax: 09193 20 491714