Besondere Gebäude, von denen eine erhöhte Brandgefahr ausgeht oder viele Personen in Gefahr geraten können, müssen über eine Brandmeldeanlage verfügen. Sowohl aus baurechtlichen als auch aus versicherungsrechtlichen Gründen kann der Einbau einer Brandmeldeanlage gefordert werden.
Brandmeldeanlagen sind Anlagen zur Früherkennung einer Brandgefahr. Entsteht ein Brand, erkennen sie dies entweder durch Rauchsensoren (Rauchmelder), durch thermische Detektoren (Wärmemelder), Flammenmelder, Gasmelder oder eine Kombination verschiedener Meldertypen. Hinzu kommen noch Druckknopfmelder (Feuermelder), mit denen ein Brandalarm manuell ausgelöst werden kann.
Sämtliche Melder werden in einer Brandmeldezentrale zusammengeschaltet und ausgewertet. Die Anlage unterscheidet zwischen Echt- und Falschmeldungen. Um Falschmeldungen zu vermeiden, wird die Anlage so gesteuert, dass mindestens zwei Melder ansprechen müssen, oder dass mindestens zwei Melderlinien einen Brand feststellen. Ist dies nicht der Fall, gibt es eine Störungsmeldung. Wird jedoch eine Echtmeldung festgestellt, löst die Anlage einen internen, meist auch akustischen und optischen (Blitzlicht) Alarm aus.
Damit auch gleichzeitig die zuständige Feuerwehr alarmiert wird, muss die Brandmeldeanlage bei der Integrierten Leitstelle aufgeschaltet sein. Hierzu wird die Brandmeldeanlage durch eine Übertragungsanlage ergänzt. Um die Alarmmeldung störungsfrei und sicher zu übertragen, werden grundsätzlich zwei voneinander unabhängige Übermittlungswege gewählt. Dies können verschiedene Telefonleitungen oder Standleitungen sein, die regelmäßig und automatisch auf ihre Zuverlässigkeit hin geprüft werden. Die Alarmmeldung läuft dann auf einer Empfängeranlage in der Integrierten Leitstelle Nürnberg auf und löst aufgrund der dort hinterlegten Daten automatisch Alarm für die örtlich zuständige Feuerwehr aus.
Brandmeldeanlagen sind effektive Früherkennungsanlagen. Sie erkennen eine Brandentstehung bevor sie mit den Sinnesorganen des Menschen erkennbar sind. Die Anlagen unterliegen besonderen technischen Regelwerken. Deshalb dürfen Brandmeldeanlagen nur dann auf die Leitstelle aufgeschaltet werden, wenn sie diesen Regelwerken entsprechen. Brandmeldeanlagen verhindern durch ihre schnelle Meldung eine Brandausbreitung und ermöglichen der Feuerwehr ein frühzeitiges und erfolgreiches Eingreifen.