Brandschutz

Wir sind Sicherheitsbehörde und handeln aufgrund des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG). Die Staatsregierung hat nach Maßgabe des Gesetzes die Verordnung über das Verhüten von Bränden erlassen.

Verpflichtungen für den Bürger
Daraus ergeben sich Verpflichtungen des Bürgers, die u. a. beim Betrieb von Feuerstätten, beim Entzünden von Lagerfeuern sowie bei der Arbeit mit feuergefährlichen Arbeitsgeräten zu beachten sind.

Beratung
Da die Verordnung im Grundsatz durch die Gemeinden vollzogen wird, beraten wir diese in Rechts- und Sicherheitsfragen. Verstöße gegen die Verordnung über das Verhüten von Bränden werden von uns verfolgt und gegebenenfalls geahndet.

Die Atemschutzwerkstatt des Landkreises Erlangen-Höchstadt übernimmt die Prüfung und Wartung von Atemschutzgeräten, Chemieschutzanzügen und im Bedarfsfall deren Instandsetzung.

Für Pressluftflaschen werden folgende Dienste angeboten: Befüllung und Vorbereitung zur TÜV-Prüfung.
Die angebotenen Leistungen erfolgen unter dem Vorbehalt verfügbarer Kapazitäten. Die Aufträge werden grundsätzlich nach Auftragseingang abgearbeitet.

Aufträge können Sie unter Verwendung der Auftragsformulare erteilen. Die Annahme erfolgt durch Gegenzeichnung des entsprechenden Auftragsformulares durch unseren Mitarbeiter. Sie erreichen uns unter: atemschutzwerkstatt@erlangen-hoechstadt.de

 

Besondere Gebäude, von denen eine erhöhte Brandgefahr ausgeht oder viele Personen in Gefahr geraten können, müssen über eine Brandmeldeanlage verfügen. Sowohl aus baurechtlichen als auch aus versicherungsrechtlichen Gründen kann der Einbau einer Brandmeldeanlage gefordert werden.

Brandmeldeanlagen sind Anlagen zur Früherkennung einer Brandgefahr. Entsteht ein Brand, erkennen sie dies entweder durch Rauchsensoren (Rauchmelder), durch thermische Detektoren (Wärmemelder), Flammenmelder, Gasmelder oder eine Kombination verschiedener Meldertypen. Hinzu kommen noch Druckknopfmelder (Feuermelder), mit denen ein Brandalarm manuell ausgelöst werden kann.

Sämtliche Melder werden in einer Brandmeldezentrale zusammengeschaltet und ausgewertet. Die Anlage unterscheidet zwischen Echt- und Falschmeldungen. Um Falschmeldungen zu vermeiden, wird die Anlage so gesteuert, dass mindestens zwei Melder ansprechen müssen, oder dass mindestens zwei Melderlinien einen Brand feststellen. Ist dies nicht der Fall, gibt es eine Störungsmeldung. Wird jedoch eine Echtmeldung festgestellt, löst die Anlage einen internen, meist auch akustischen und optischen (Blitzlicht) Alarm aus.

Damit auch gleichzeitig die zuständige Feuerwehr alarmiert wird, muss die Brandmeldeanlage bei der Integrierten Leitstelle aufgeschaltet sein. Hierzu wird die Brandmeldeanlage durch eine Übertragungsanlage ergänzt. Um die Alarmmeldung störungsfrei und sicher zu übertragen, werden grundsätzlich zwei voneinander unabhängige Übermittlungswege gewählt. Dies können verschiedene Telefonleitungen oder Standleitungen sein, die regelmäßig und automatisch auf ihre Zuverlässigkeit hin geprüft werden. Die Alarmmeldung läuft dann auf einer Empfängeranlage in der Integrierten Leitstelle Nürnberg auf und löst aufgrund der dort hinterlegten Daten automatisch Alarm für die örtlich zuständige Feuerwehr aus.

Brandmeldeanlagen sind effektive Früherkennungsanlagen. Sie erkennen eine Brandentstehung bevor sie mit den Sinnesorganen des Menschen erkennbar sind. Die Anlagen unterliegen besonderen technischen Regelwerken. Deshalb dürfen Brandmeldeanlagen nur dann auf die Leitstelle aufgeschaltet werden, wenn sie diesen Regelwerken entsprechen. Brandmeldeanlagen verhindern durch ihre schnelle Meldung eine Brandausbreitung und ermöglichen der Feuerwehr ein frühzeitiges und erfolgreiches Eingreifen.

Jede Gemeinde ist verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten, um den abwehrenden Brandschutz sowie den technischen Hilfsdienst sicherzustellen. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt wirken insgesamt rund 3.000 aktive Feuerwehrangehörige mit und leisten ehrenamtlichen Dienst in 75 Gemeindefeuerwehren. Zudem gibt es eine öffentlich anerkannte Werkfeuerwehr.

Die Feuerwehr ist über die ständige besetzte Integrierte Leitstellte für Feuerwehr und Rettungsdienst mit der bundeseinheitlichen und gebührenfreien Rufnummer 112 (Notruf) rund um die Uhr erreichbar. Die Aufsicht über das Feuerwehrwesen sowie überörtliche Aufgaben obliegen dem Landkreis.

Rauchmelder schützen Ihr Leben. Brandrauch wird im Schlaf nicht wahrgenommen und führt in vielen Fällen zum Tod durch Rauchvergiftung.

Rauchmelder sind kleine, meist mit Batterie betriebene Geräte. Sie erkennen eine Rauchbildung im Raum automatisch und signalisieren diese durch eine laute Warnmeldung. Rauchmelder sind punktförmige Melder, die auf Rauch reagieren. Vielfach werden Streulichtrauchmelder verwendet:

Dringt in die Kammer des Melders Rauch ein, wird ein immer wiederkehrender Lichtstrahl abgelenkt. Eine Photodiode registriert die Abweichung, was eine Alarmmeldung in Form eines akustischen Signals auslöst. Höher entwickelte Rauchmelder sind mit weiterer Elektronik ausgestattet. So können sie Brandrauch von Wasserdampf unterscheiden. Spezialmelder können bereits leichteste Unterscheidungen von Brandrauch, Tabakrauch und sonstigen Lufttrübungen wahrnehmen und auswerten.

Der Überwachungsbereich eines Rauchmelders beträgt ca. 60 m². Sollen größere Räume oder mehrere Räume überwacht werden, sind mehrere Melder zu installieren. Werden Rauchmelder in Brandmeldeanlagen verwendet, können diese genau den Ort der Auslösung ermitteln und anzeigen. Bei Heimrauchmeldern können mehrere Geräte mit einem Kabel oder auch über Funkmodule zusammengeschaltet werden. Entdeckt ein Melder Brandrauch, lösen alle zusammengeschalteten Melder ein Warnsignal aus. Der Ort der Auslösung muss dann durch einen Kontrollgang ermittelt werden.

Rauchmelder im privaten Bereich sind in Bayern seit dem 01.01.2013 gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind für wenig Geld in Fachgeschäften oder Baumärkten erhältlich. Die Installation ist einfach und der Betrieb erfolgt in der Regel mit Batterien. Sie sorgen für eine Betriebszeit von 1-10 Jahren. Lässt die Batteriespannung nach, erfolgt ein regelmäßiger Warnton.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Liema, Bianca
Sachgebietsleiterin
09131 803 1610 09131 803 491610 2.50 - 2. OG
Rocca, Matthias
Kreisbrandrat
09131 803 1630 09131 803 491630 2.51 - 2. OG
Werner, Holger
Sachbearbeiter
09131 803 1613 09131 803 491613 2.53 - 2. OG
Zeilinger, Bettina
Sachbearbeiterin
09131 803 1631 09131 803 491631 2.49 - 2. OG
Hettler, Julia
Sachbearbeiterin
09131 803 1615 09131 803 491615 2.49 - 2. OG