Kreisbrandinspektion
Zur Bewältigung der Aufgaben, die der Landkreis kraft Gesetzes im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz wahrnehmen muss, steht ihm die Kreisbrandinspektion zur Verfügung. Sie wird durch den Kreisbrandrat geführt. Dieser hat das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten und zu unterstützen, die Feuerwehren zu besichtigen und für die Ausbildungsveranstaltungen Sorge zu tragen. Der Kreisbrandrat wird auf Vorschlag des Landrats von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren in geheimer Wahl auf sechs Jahre in sein Ehrenamt gewählt.
Die Feuerwehren des Landkreises sind in drei Dienstbereiche aufgeteilt, die flächenmäßig mit denen der Polizeiinspektionen Erlangen-Land, Herzogenaurach und Höchstadt an der Aisch identisch sind. Jeder Dienstbereich wird ehrenamtlich von einem Kreisbrandinspektor geführt. Ein weiterer Kreisbrandinspektor leitet die Ausbildungsinspektion, die für die Lehrgangsplanung und –koordination für die Feuerwehren des Landkreises sorgt.
Die drei Dienstbereiche sind je nach Größe wiederum in sogenannte Unterkreise eingeteilt, die jeweils ehrenamtlich von einem Kreisbrandmeister geführt werden. Daneben sind weitere Führungskräfte und Fachleute zu sogenannten Fach-Kreisbrandmeistern oder Fachberatern bestellt, die den Kreisbrandrat und die Inspektoren zu besonderen Fragestellung beraten.