Denkmalpflege
Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile vergangener Zeiten. Sie zu erhalten, liegt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit.
Zu den Baudenkmälern kann eine Mehrheit von baulichen Anlagen (Ensemble) gehören. Auch dann, wenn nicht jede einzelne dazugehörige bauliche Anlage ein Einzelbaudenkmal ist, sie jedoch das Orts-, Platz- oder Straßenbild insgesamt erhaltenswürdig macht.
Ein Bodendenkmal, ist neben dem Baudenkmal, Gartendenkmal und vielen weiteren eine Unterart eines Denkmals. Bodendenkmäler sind im Boden liegende Überreste früherer Befestigungsanlagen, Siedlungen, Grenzziehungen, Kult- und Bestattungsplätze, Produktionsstätten, Wirtschaftsbetriebe oder Verkehrswege. Selbst noch im Boden verborgen und unentdeckt, ist das Bodendenkmal denkmalpflegerisch ein Zeugnis vergangener Kulturgeschichte, das nach seiner Entdeckung bezüglich seines Denkmalwerts eingeschätzt wird und unter Denkmalschutz gestellt werden kann.
Als untere Denkmalschutzbehörde ist das Landratsamt Erlangen-Höchstadt für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes im Landkreis zuständig.
Dokumente
- Antrag auf Förderung der Denkmalpflege (Bezirk)
- Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern
- Finanzierungsplan Denkmalpflege (Bezirk)
- Richtlinien des Bezirks Mittelfranken zur Förderung der Denkmalpflege
- 62-1-Antrag Erteilung Erlaubnis Denkmalschutzgesetz
Erlaubnisverfahren
Bei Maßnahmen an Einzeldenkmälern, Gebäuden im Ensemble oder bei Maßnahmen, die sich auf diese Gebäude auswirken können (z.B. Photovoltaikanlagen auf Dächern, Umbauten etc.) oder bei einem Abbruch von Einzelbaudenkmälern ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Auch die Vornahme von Erdarbeiten auf einem Grundstück, auf dem sich Bodendenkmäler befinden könnten, ist nach dem Bayer. Denkmalschutzgesetz erlaubnispflichtig. Ein Musterantrag auf Grabungserlaubnis ist auf der Homepage des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege unter Informationen und Service/Fachanwender/Bodendenmalpflege/Bauherren/Grabungserlaubnis erhältlich.
Bitte setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, Frau Engel in Verbindung.
Neben den jeweiligen Anträgen für Denkmalpflege benötigen Sie noch
- einen Lageplan, Maßstab 1:1000
- Beschreibung der Maßnahme (Text und ggf. maßstäbliche Zeichnungen/Pläne/Skizzen) bzw.
- Kostenvoranschlag
Der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis und der Antrag auf Grabungserlaubnis ist beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Bauamt I einzureichen.
In der Regel sind denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse gebührenfrei.
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Engel,
Cordula
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09131 803 1984 | 09131 803 491984 | 4.12 - 4. OG | cordula.engel@erlangen-hoechstadt.de |