Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile vergangener Zeiten. Sie zu erhalten, liegt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit.
Zu den Baudenkmälern kann eine Mehrheit von baulichen Anlagen (Ensemble) gehören. Auch dann, wenn nicht jede einzelne dazugehörige bauliche Anlage ein Einzelbaudenkmal ist, jedoch das Orts-, Platz- oder Straßenbild insgesamt erhaltenswürdig macht.
Ein Bodendenkmal, ist neben dem Baudenkmal, Gartendenkmal und vielen weiteren eine Unterart eines Denkmals. Bodendenkmäler sind im Boden liegende Überreste früherer Befestigungsanlagen, Siedlungen, Grenzziehungen, Kult- und Bestattungsplätze, Produktionsstätten, Wirtschaftsbetriebe oder Verkehrswege. Selbst noch im Boden verborgen und unentdeckt, ist das Bodendenkmal denkmalpflegerisch ein Zeugnis vergangener Kulturgeschichte, das nach seiner Entdeckung bezüglich seines Denkmalwerts eingeschätzt wird und unter Denkmalschutz gestellt werden kann.
Als untere Denkmalschutzbehörde ist das Landratsamt Erlangen-Höchstadt für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes im Landkreis zuständig.