Gewerbeüberwachung

Wir nehmen eine wichtige Rolle im Sinne des Verbraucherschutzes ein. Die Vielfalt an Gewerbebetrieben in Deutschland macht es erforderlich, mit verschiedensten Instrumenten eine Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften sicherzustellen.

Gegenstand der Überwachung können erlaubnisfreie, erlaubnispflichtige (z. B. Reisegewerbe) und überwachungsbedürftige Gewerbe (z. B. Handel mit Gebrauchtfahrzeugen) sein. Zuverlässigkeitsprüfungen erstrecken sich sowohl auf neu gegründete, als auch auf bereits länger bestehende Betriebe, gegen die negative Erkenntnisse bekannt wurden. Im Falle der anhaltenden Unzuverlässigkeit (z. B. wegen Straftaten oder Zahlungsunfähigkeit) kann im schlimmsten Falle eine Gewerbeuntersagung drohen.

Einen Spezialfall der Gewerbeüberwachung stellen sog. Wanderlager, umgangssprachlich auch „Kaffeefahrten“ genannt, dar. Derartige Verkaufsveranstaltungen, meist für die ältere Bevölkerung, werden kontrolliert und bei Verstößen gegebenenfalls untersagt. Ebenso können wir Bußgeldverfahren gegen den Veranstalter einleiten.

Im Rahmen der europäischen Verwaltungszusammenarbeit nimmt unsere Abteilung unter anderem Ermittlungen zu in Deutschland niedergelassenen Gewerbetreibenden vor, die im Ausland (Europäische Union und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums) eine Erlaubnis erwerben möchten. Die Ergebnisse der Recherchen werden an die jeweilige ausländische Behörde übermittelt.

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