Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Anspruchsberechtigt:
Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder seitens der Deutschen Rentenversicherung als dauerhaft erwerbsgemindert eingestuft wurden und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inhalt haben, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII orientiert sich an der Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für die Regelaltersrente (65. Lebensjahr mit stufenweiser Anhebung auf das 67. Lebensjahr).

Unter folgenden Voraussetzungen liegt die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beim Bezirk Mittelfranken:

  • Unterbringung in stationären Einrichtung (z. B. Alten- oder Pflegeheim)
  • Leistungsbezug vom Bezirk Mittelfranken (z. B. Eingliederungshilfe, Behindertenfahrdienst, Hilfe zur Pflege)  

Leistungsumfang:
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfassen:

  • den maßgeblichen Regelsatz
  • die Kosten für eine angemessene Wohnung
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Anspruch auf einen Mehrbedarf kann bestehen,

  • bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „G“
  • bei Alleinerziehung von einem oder mehreren minderjährigen Kindern
  • medizinischer Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung
  • bei dezentraler Warmwasserbereitung (z. B. Boiler)
  • wenn Leistungen der Bildung und Teilhabe anfallen

Ansprechpartner Buchstabe A - J

Name Telefon Telefax Zimmer
Selsam, Harald
09193 20 1816 09193 20 491816 112

Ansprechpartner Buchstabe K + L

Name Telefon Telefax Zimmer
Gattinger, Sabine
09193 20 1818 09193 20 491818 111

Ansprechpartner Buchstabe M - Z

Name Telefon Telefax Zimmer
Herrmann, Max
09193 20 1817 09193 20 491817 120