Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Die Bildung, die Aufgaben und die Befugnisse der Gutachterausschüsse sind in den §§ 192 – 197 des Baugesetzbuches (BauGB), nähere Einzelheiten in der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte (BayGaV) geregelt.
Aufgaben des Gutachterausschusses
• Führung der Kaufpreissammlung (§195 BauGB)
• Ermittlung der Bodenrichtwerte (§196 BauGB)
• Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
• Erstellung eines Grundstücksmarktberichtes
Führung der Kaufpreissammlung (§195 BauGB)
Bei den Gutachterausschüssen werden die Kaufpreissammlungen geführt. Hierzu erhält die Geschäftsstelle sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Sie bildet die Basis für die Ermittlung der Bodenrichtwerte und Marktanalysen.
Bei berechtigtem Interesse werden Auskünfte aus der Kaufpreissammlung kostenpflichtig abgegeben.
Ermittlung der Bodenrichtwerte (§196 BauGB)
Der Gutachterausschuss ermittelt auf der Basis der Kaufpreissammlung jeweils zum Stichtag 31.12. eines jeden geraden Jahres die Bodenrichtwerte.
Der Bodenrichtwert ist der auf Grund der Kaufpreissammlung zu einem bestimmten Stichtag ermittelte durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Die Bodenrichtwerte (inklusive Bodenrichtwertkarten) können als Printprodukt käuflich erworben werden.
Die Bodenrichtwerte können kostenfrei unter:
http://www.bodenrichtwerte.bayern.de (Eine Anleitung zur Bodenrichtwertsuche finden Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite).
oder in der Karte eingesehen werden:
Bodenrichtwerte
Schriftliche Auskünfte der Bodenrichtwerte/Einzelwerte
Bitte bestellen Sie die Auskünfte über den oben genannten Link. Kosten mind. 25,00 Euro, jeder zusätzliche Wert
20,00 Euro.
Bezug der Bodenrichtwertliste & -karte
Für den gesamten Landkreis. Anfallende Kosten 100 Euro.
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Für jede Auskunft werden mind. 25,00 Euro und für jeden weiteren Wert 20,00 Euro fällig.
Erstattung von Verkehrswertgutachten
Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
Der Gutachterausschuss fertigt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Grundstücken.
Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie ihnen gleichstehende Personen (z. B. Pflichtteilsberechtigte), Behörden und Gerichte.
Der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie ist der Preis, der bei einem Verkauf üblicherweise zu erzielen wäre. Er hängt insbesondere von den Eigenschaften des Grundstücks (wertrelevante Merkmale) und dem Wertermittlungsstichtag ab.
Die Gutachten des Gutachterausschusses sind gebührenpflichtig.
Nähere Informationen (Kosten, notwendige Unterlagen, Ablauf, Dauer usw.) erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Grundstücksmarktbericht
Der Grundstücksmarktbericht des Landkreises Erlangen-Höchstadt enthält Daten und Informationen, die für die Wertermittlung von Immobilien erforderlich sind. Dadurch soll das Marktgeschehen im abgelaufenen Jahr dokumentiert, Analysen dargestellt und erkennbare Markttendenzen aufgezeigt werden. Ziel des Berichtes ist es, den Grundstücksmarkt für die Öffentlichkeit transparenter zu gestalten und Informationen zur Orientierung zu liefern. Der Bericht wird jährlich herausgegeben.
Der Grundstücksmarktbericht ist sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form erhältlich und kann über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gegen eine Gebühr von 50,00 Euro bestellt werden.
Vorsitzender des Gutachterausschusses
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Thomas
Lux
|
09131 803 1860 | 09131 803 491860 | 4.08 - 4. OG | thomas.lux@erlangen-hoechstadt.de |
Geschäftsstelle
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Kirsten
Schrüfer
|
09131 803 1981 | 09131 803 491981 | 4.14 - 4. OG | kirsten.schruefer@erlangen-hoechstadt.de |
Christina
Rieger
|
09131 803 1982 | 09131 803 491982 | 0.17 - EG | christina.rieger@erlangen-hoechstadt.de |
Sabine
Klein
|
09131 803 1985 | 09131 803 491985 | 4.10 - 4. OG | sabine.klein@erlangen-hoechstadt.de |
Stefan
Linsenmeyer
|
09131 803 1983 | 09131 803 491983 | 4.10 - 4. OG | stefan.linsenmeyer@erlangen-hoechstadt.de |