Schriftliche Auskünfte der Bodenrichtwerte

Für diese Auskunft nach dem Kostengesetz (KG Tarifstelle 2.I.1/1.8 "Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung nach § 11 Gutachterausschuss-Verordnung über Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB und über sonstige Daten für die Wertermittlung nach § 15 BayGaV") werden Gebühren erhoben. Das Kostenverzeichnis wurde zum 01.07.2012 geändert (vgl. GVBI S. 283). Gebühr 20 € bis 350 € je übermittelten Vergleichswert der Kaufpreissammlung (Rundschreiben Oberste Baubehörde). Für jede schriftliche Auskunft werden 30 € und für jeden weiteren Wert 25 €, für jede digitale Auskunft werden 25 € und für jeden weiteren digitalen Wert 20 € fällig. Der Schriftvorgang, der durch Ihre Bestellung entsteht, wird nach spätestens 6 Jahren gelöscht.

Adresse und/oder Gemarkung, Flurstücksnummer
Bitte geben Sie das Datum ein, für das Sie den Bodenrichtwert benötigen.
Bitte geben Sie an, in welcher Form Sie die Auskunft benötigen.


Hinweis

Die postalische Adresse muss in jedem Fall für die Kostenerstellung mitgeteilt werden.

Bitte tragen Sie hier Ihren Namen bzw. den Ihrer Firma ein
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Bitte geben Sie hier ggf. den Straßennamen und Hausnummer Ihrer Wohn- bzw. Firmenadresse an, falls oben abweichend.
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Fragen und Bemerkungen

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