Hilfen zur Gesundheit, sozialen Schwierigkeiten & anderen Lebenslagen

Hilfen zur Gesundheit kommen nur in Betracht, wenn keine Möglichkeit einer Versicherung, z. B. bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, besteht und die Kosten nicht selbst getragen werden können.

Hilfen zur Gesundheit

Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden medizinische Vorsorgeleistungen und Untersuchungen gezahlt. Die vorbeugende Gesundheitshilfe wird Personen gewährt, denen nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein sonstiger Gesundheitsschaden droht.

Um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern, werden Leistungen zur Krankenbehandlung entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Dabei gehen die Regelungen zur Krankenbehandlung nach § 264 SGB V den Leistungen der Hilfe bei Krankheit vor.

Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind.

Die Hilfe umfasst die ärztliche Behandlung und Betreuung, Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, Pflege in einer stationären Einrichtung und häusliche Pflegeleistungen nach § 65 SGB XII.

Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation werden die ärztliche Untersuchung, Beratung und Begutachtung, die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie die Krankenhauspflege geleistet.

Hilfe bei sozialen Schwierigkeiten

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, erhalten Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten.

Die Hilfe umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, vor allem Beratung und persönliche Betreuung für den Leistungsberechtigten und seine Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.

Hilfe in anderen Lebenslagen

Personen mit eigenem Haushalt erhalten Leistungen zur Weiterführung des Haushalts, wenn kein Haushaltsangehöriger den Haushalt weiterführen kann und die Weiterführung des Haushaltes nötig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur vorübergehend geleistet, außer durch die Leistung wird die Unterbringung in eine stationäre Einrichtung vermieden oder aufgeschoben. Es handelt sich hier um eine nachrangige Hilfe, d. h. sie wird nur gewährt, soweit nicht andere Leistungsträger (z. B. Krankenkasse, Jugendamt) vorrangig zur Leistung verpflichtet sind.

Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

Maßnahmen der Altenhilfe sind vor allem:

  • Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement,
  • Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den
  • Bedürfnissen des alten Menschen entspricht,
  • Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Aufnahme in ein Heim, insbesondere bei der Beschaffung eines Heimplatzes
  • Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste
  • Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen,
  • Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit ihnen nahe stehenden Personen ermöglichen

Beratung und Unterstützung bietet hierbei auch die Seniorenbeauftragte des Landkreises. Nähere Informationen und Kontaktdaten der Seniorenbeauftragten

Blinde Menschen erhalten ein einkommens- und vermögensabhängiges Blindengeld, das den durch Blindheit verursachten Mehraufwand ausgleichen soll. Ein Anspruch auf Blindengeld besteht nur, soweit solche Leistungen nicht von anderer Seite gewährt werden. Zuständig hierfür ist der Bezirk Mittelfranken als überörtlicher Sozialhilfeträger.

www.bezirk-mittelfranken.de

Ansprechpartner Buchstabe A - J

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Selsam, Harald
09193 20 1816 09193 20 491816 112

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