Immissionsschutz – Genehmigungsbescheide

Veröffentlichungen nach der Richtlinie über Industrieemissionen
Für Anlagen, die unter die EU-Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen (IE-RL) fallen, gelten besondere Überwachungs- und Veröffentlichungspflichten. Es handelt sich um Anlagen, die in Spalte d des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit dem Buchstaben E gekennzeichnet sind.
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 975 - 996)

Die Genehmigungsbescheide von Neugenehmigungen oder wesentlichen Änderungen von IE-Anlagen müssen ab 07.01.2013 gemäß § 8a des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Internet veröffentlicht werden, einschließlich der Bezeichnung des für die betreffende Anlage ggf. maßgeblichen BVT-Merkblattes (besten verfügbaren Techniken). Soweit der Genehmigungsbescheid Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthält, sind die entsprechenden Stellen unkenntlich zu machen.

Zu veröffentlichen sind ebenfalls der Überwachungsplan, das Überwachungsprogramm und der Überwachungsbericht für IE-Anlagen.

Genehmigungsbescheide
Genehmigungsbescheid Fa. Wiegel Höchstadt Feuerverzinken GmbH & Co. KG 2013

Die Bezeichnung des für diese Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatt lautet: „Merkblatt zu den besten verfügbaren Techniken für die Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen“

Ansprechpartner*innen

Name Telefon Telefax Zimmer
Brodmerkel, Christian
Umweltschutzingenieur
09193 20 1724 09193 20 491724 203
Brütting, Herbert
Umweltschutzingenieur
09193 20 1723 09193 20 491723 203