Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz ist Länderangelegenheit und für Bayern im Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) geregelt. Wir sind als Untere Katastrophenschutzbehörde grundsätzlich für den Katastrophenschutz auf dem Gebiet des Landkreises Erlangen-Höchstadt zuständig und haben die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

Katastrophen sind Geschehen, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen, bedeutende Sachwerte oder die natürlichen Lebensgrundlagen in ungewöhnlichem Maß gefährden oder schädigen und die ein Zusammenwirken von Behörden, Dienststellen und Organisationen unter der einheitlichen Leitung einer Katastrophenschutzbehörde erfordern (Art. 1 BayKSG).

Als vorbeugende Maßnahme ist die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen besonders wichtig. Diese Pläne sollen eine schnellstmögliche Alarmierung und einen optimalen Einsatz von Hilfskräften im Ereignisfall sicherstellen. Bei der Erstellung der Pläne orientiert sich die Untere Katastrophenschutzbehörde am jeweils vorhandenen Gefährdungspotential.

Regelmäßige Übungen zwischen dem Landratsamt und den Hilfsorganisationen von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Bundeswehr und Technischem Hilfswerk (www.thw-baiersdorf.de) gewährleisten, auf einen möglichen Ernstfall bestmöglich vorbereitet zu sein. Weiteres zum Thema Katastrophenschutz finden Sie auch auf der Seite Bayerischen Staatsministeriums des Innern oder des Bundesministeriums des Inneren (BMI).

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Liema, Bianca
09131 803 1610 09131 803 491610 2.50 - 2. OG
Werner, Holger
09131 803 1613 09131 803 491613 2.53 - 2. OG