Parkausweise (für Handwerker & soziale Dienste)

Ausnahmen von bestimmten Vorschriften über das Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum können erteilt werden für:

  • Handwerker, die ihr Fahrzeug als Werkstattfahrzeug, bzw. für schwere Lasten in der Nähe des Einsatzortes benötigen
  • im sozialen Dienst tätige Personen, die eine größere Zahl von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen betreuen
  • Handelsvertreter

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen
  • Kopie der/des Fahrzeugscheine/s

Gesetzliche Grundlagen

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Kosten

Zwischen 12 Euro und 100 Euro pro Fahrzeug

 

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Sachgebiet 61.2 - Verkehrssicherheit
Sachbearbeiter
09131 803 2080