Parkausweise (für Handwerker & soziale Dienste)
Ausnahmen von bestimmten Vorschriften über das Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum können erteilt werden für:
- Handwerker, die ihr Fahrzeug als Werkstattfahrzeug, bzw. für schwere Lasten in der Nähe des Einsatzortes benötigen
- im sozialen Dienst tätige Personen, die eine größere Zahl von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen betreuen
- Handelsvertreter
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen
- Kopie der/des Fahrzeugscheine/s
Gesetzliche Grundlagen
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Kosten
Zwischen 12 Euro und 100 Euro pro Fahrzeug
Parkerlaubnis
Kontakt
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Sachgebiet 61.2 - Verkehrssicherheit
Sachbearbeiter
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09131 803 2080 | verkehrssicherheit@erlangen-hoechstadt.de |