Radon

Strahlung in unserer Umwelt ist allgegenwärtig, jeder von uns ist daher einer gewissen Strahlung ausgesetzt. Ein Teil geht auf natürliche Quellen, wie Weltall und Erdkruste, zurück.

Beim radioaktiven Zerfall wird ionisierende (radioaktive) Strahlung freigesetzt, wobei drei verschiedene Strahlungsarten zu unterscheiden sind:

  • Alpha-Strahlung (Helium Atomkerne)
  • Beta-Strahlung (Elektronen)
  • Gamma-Strahlung (hochenergetisch elektromagnetische Strahlung)

Die Hauptquelle der natürlichen radioaktiven Belastung ist in Deutschland das Edelgas Radon.

Ursache für die Entstehung sind Uran- und Radiumvorkommen, bei deren Zerfall Radon entsteht. Nachdem, wenn auch meist nur in Spuren, Uran oder Radium in vielen geologischen Formationen enthalten sind, kommt das Radongas beinahe flächendeckend vor und entweicht, abhängig von den örtlichen geologischen Voraussetzungen, in unterschiedlichen Mengen in die Atmosphäre, wobei auf die Emissionsraten auch die jeweilige meteorologische Situation (z.B. Luftdruckschwankungen) einen Einfluss ausübt.

 

Radon in Gebäuden – Gesundheitsschutz zu Hause und am Arbeitsplatz:

Radon gelangt beispielsweise durch Fugen, Risse, Spalten oder entlang von Rohrdurchführungen ins Gebäudeinnere und kann sich hier ansammeln. Bei längeren Aufenthalten in Räumen mit erhöhter Radonkonzentration kann die Entstehung von Lungenkrebs begünstigt werden. Dafür sind vor allem seine Zerfallsprodukte verantwortlich. Diese können sich an Teilchen in der Raumluft anlagern und so beim Einatmen in die Lunge gelangen.

Im Hinblick auf die Gesundheit sollte daher zu Hause und am Arbeitsplatz an den Radonschutz gedacht werden. Messungen der Radonkonzentration sind ganz einfach.

 

Radon messen schafft Klarheit:

Um Sicherheit darüber zu erhalten, ob in Räumen erhöhte Radonkonzentrationen vorliegen, muss Radon gemessen werden. Orientierung liefert der gesetzlich festgelegte Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft.

Das Gute ist: Jeder kann einfach und kostengünstig selbst messen. Für ein aussagekräftiges Messergebnis sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden.

  • Exposimeter von einer anerkannten Stelle einsetzen: Gemessen wird mit kleinen Messdosen, sogenannten Exposimetern, die bei anerkannten Stellen erhältlich sind. Das garantiert qualitätsgesicherte Ergebnisse. Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine Liste der anerkannten Stellen.
  • Monate messen: Die Radonkonzentration unterliegt jahreszeitlichen Schwankungen. Aus diesem Grund sollte über zwölf Monate gemessen werden.

Gesetzlich verpflichtend sind Messungen an Arbeitsplätzen und in Radon-Vorsorgegebieten. Dies sind Gebiete, in denen die Wahrscheinlichkeit erhöht ist, dass Radonkonzentrationen über dem Referenzwert vorliegen. Zuhause besteht keine Messpflicht.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Messungen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Umwelt.

Nach dem Messen ist vor dem Handeln:

Liegen die Messergebnisse vor, gibt es je nach Messergebnis zwei mögliche weitere Vorgehensweisen:

  • Der Referenzwert wird nicht überschritten: Aus Werten unterhalb von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft ergibt sich keine Pflicht zu handeln. Liegt die Radonkonzentration nahe an den 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft können dennoch kleinere Maßnahmen umgesetzt werden, zum Beispiel regelmäßiges Stoßlüften.
  • Der Referenzwert wird überschritten: Hat die Messung Werte über dem Referenzwert ergeben, sollten Radon-Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. An Arbeitsplätzen sind diese sogar verpflichtend. Weitere Informationen zu organisatorischen oder baulichen Radon-Schutzmaßnahmen finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.

Radonschutz geht alle etwas an:

Da Radon überall natürlich vorkommt, sehen das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung des Bundes deutschlandweit einen Basisschutz vor Radon vor. Abhängig von den geologischen Gegebenheiten ist die Wahrscheinlichkeit in einigen Gebieten größer, dass hier Radonkonzentrationen über dem gesetzlich festgelegten Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft auftreten. Diese Gebiete werden als Radon-Vorsorgegebiete festgelegt. Hier gelten zusätzliche Pflichten und somit ein zusätzlicher Schutz für die Bevölkerung. Die Radonkonzentration kann aber auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten erhöht sein, auch wenn die Wahrscheinlichkeit außerhalb dieser Gebiete geringer ist. Allgemein gilt: Gewissheit schafft nur eine Messung. Wird der Referenzwert überschritten, können oftmals einfache Maßnahmen, wie regelmäßiges Lüften, Abhilfe schaffen.

Radon-Vorsorgegebiete:

Da in einigen Gebieten in Deutschland die Wahrscheinlichkeit für erhöhte Radonkonzentrationen in Innenräumen größer ist als in anderen Gebieten, sind die Bundesländer verpflichtet, bis Ende 2020 Radonvorsorgebiete auszuweisen. In Radonvorsorgegebieten wird erwartet, dass in über 10 % der Gebäude der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Deshalb gelten hier zusätzliche gesetzliche Regelungen zum Radonschutz.

Die Radonkonzentration muss an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss vom Arbeitgeber gemessen werden. Wird der Referenzwert überschritten, müssen Maßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration eingeleitet werden. Auch beim Neubau muss – zusätzlich zu den überall verpflichtenden Maßnahmen zum Feuchteschutz nach allgemein anerkannten Regeln der Technik – eine weitere Maßnahme zum Schutz vor Radon umgesetzt werden.

Mit den in Radonvorsorgegebieten laufenden Untersuchungen soll zudem Pionierarbeit geleistet werden. Die Initiative dazu kommt aus dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. In einigen Landkreisen in Oberbayern und Oberfranken sind Radonbelastungen bekannt. In den neu eingerichteten Vorsorgegebieten (z.B. Landkreis Wunsiedel, Allgemeinverfügung vom 11.02.2021) werden daher umfangreiche Untersuchungen und, falls nötig, auch Sicherheitsvorkehrungen getroffen.

Pflichten beim Radonschutz:

Gesetzliche Grundlagen:

Deshalb ist der Schutz vor Radon im Strahlenschutzgesetz des Bundes geregelt. Wichtig ist vor allem der Referenzwert für die Radonkonzentration. Er beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft und gilt für alle Wohnräume und Arbeitsplätze. Messwerte werden mit dem Referenzwert verglichen und können so eingeordnet werden. Ergänzt wird das Strahlenschutzgesetz durch die Strahlenschutzverordnung.

Situation im Landkreis Erlangen-Höchstadt:

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt ist nach den derzeitigen Voraussetzungen von einer Ausweisung als Radonvorsorgegebiet allerdings nicht betroffen.

Bayerisches Landesamt für Umwelt „Informationen zum Thema Radon“:

Weitere Informationen und Links: