Seepferdchenförderung "Mach mit! - Tauch auf!"
Das Land Bayern hilft Kindern beim Schwimmen lernen.
Das Programm heißt "Mach mit - Tauch auf!".
So funktioniert es:
Kinder bekommen einen Gutschein für 50 Euro.
Mit dem Gutschein können sie einen Schwimmkurs machen.
Im Kurs lernen sie das "Seepferdchen".
Wer bekommt den Gutschein?
Ab 2024/2025: Nur noch Vorschulkinder.
Wichtige Infos:
Kinder, die nicht im Kindergarten sind, können den Gutschein beim Landratsamt holen.
Schwimmlehrer entscheiden selbst, ob sie die Gutscheine annehmen.
Für Schwimmlehrer:
Sie können das Geld vom Landratsamt zurückbekommen.
Sie müssen dafür bestimmte Regeln beachten.
Mehr Informationen gibt es auf der Webseite vom Bayerischen Innenministerium.
Was ist ein Vorschul-Kind?
Ein Vorschul-Kind ist ein Kind, das bald in die Schule kommt.
Für die Förderung 2025/2026 gilt:
Das Kind wird bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt.
Oder: Das Kind geht erst 2026/2027 in die Schule.
Wann gibt es die Förderung?
Die Förderung gibt es vom 01. August 2025 bis zum 31. August 2026.
In dieser Zeit muss mindestens eine Stunde vom Kurs stattfinden.
Bis wann kann man die Förderung beantragen?
Die Kurs-Anbieter können die Förderung beantragen.
Sie haben dafür Zeit bis zum 30. November 2026.
Das ist eine feste Frist. Danach geht es nicht mehr.
Kontakt für Schwimmschulen