bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde) oder Aufenthaltstitel mit zugehörigem Pass im Original. In diesen Fällen ist unbedingt der Original-Personalausweis oder -Reisepass des Halters erforderlich. Bitte achten Sie darauf, dass in dem Personalausweis der aktuelle Wohnort eingetragen ist.
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB - Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief mit Abmeldebestätigung)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Bevollmächtigte/n, diese können Sie unten herunterladen.