(Pflicht-)Umtausch des „alten“ Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein in der seit 19.01.2013 gültigen Fassung

Hier können Sie Ihren grauen oder rosa Papierführerschein in einen Kartenführerschein umtauschen.

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind (graue oder rosa Führerscheine bzw. unbefristete EU-Kartenführerscheine), sind bis zu den im Folgenden genannten Stichtagen in das aktuell seit 19.01.2013 gültige Format des EU-Kartenführerscheins umzustellen:

 

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Führerscheine):

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033 Bitte warten
1953 bis 1958 19.07.2022 abgelaufen
1959 bis 1964 19.01.2023 abgelaufen
1965 bis 1970 19.01.2024 abgelaufen
1971 oder später 19.01.2025 Bitte jetzt umtauschen

Führerscheine, die ab 01.01.1999 und bis einschließlich 18.01.2013 ausgestellt worden sind (unbefristete EU-Kartenführerscheine):

Ausstellungsjahr des Führerscheins (Feld 4a auf dem Führerschein) Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026 Bitte warten
2002 bis 2004 19.01.2027 Bitte warten
2005 bis 2007 19.01.2028 Bitte warten
2008 19.01.2029 Bitte warten
2009 19.01.2030 Bitte warten
2010 19.01.2031 Bitte warten
2011 19.01.2032 Bitte warten
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033 Bitte warten

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Nach Ablauf der vorgenannten Frist verliert der graue, rosa bzw. unbefristete Karten-Führerschein seine Gültigkeit.

Wer im europäischen Ausland unterwegs ist, für den kann der Besitz eines Kartenführerscheins vorteilhaft sein. Die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine müssen im Ausland zwar noch akzeptiert werden. Im Einzelfall kann es aber zu Problemen bei Polizeikontrollen oder beim Mieten eines Fahrzeuges kommen, weil die alten Dokumente meist deutliche Gebrauchsspuren aufweisen oder das Bild veraltet ist. Hier kann ein vorzeitiger Umtausch in das aktuelle Führerscheinformat vorteilhaft sein.

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres persönlichen Umtauschzeitpunkts, dass die Gültigkeit der seit dem 19.01.2013 ausgestellten EU-Kartenführerscheine auf 15 Jahre befristet ist. Die Befristung beginnt in der Regel mit dem Tag der Bestellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei. Zudem beachten Sie bitte die im Folgenden genannten Ausnahmen hinsichtlich der Umtauschpflicht.

Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Bei der Führerscheinstelle, die aufgrund Ihres jetzigen Wohnortes für Sie zuständig ist. Wenn Sie im Landkreis Erlangen-Höchstadt wohnen, können Sie den Antrag in der Führerscheinstelle des Landkreises ERH stellen.

  • Antragsformular (hier zum Herunterladen)
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr; ohne Kopfbedeckung/35 x 45 mm)
  • Kontrollblatt für Bild und Unterschrift (hier zum Herunterladen)
  • Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels mit zugehörigem Pass (Vorder-und Rückseite)
  • Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
  • evtl. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt ausgestellt wurde
    (optional zur Beschleunigung des Verfahrens)

Zusätzliche Unterlagen bei gleichzeitiger Verlängerung der Klasse/-n C/CE (-79)

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV – 1 Jahr gültig)
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 FeV – 2 Jahre gültig)
     

Im Normalfall 25,30 Euro.

Wenn Sie aktuell im Landkreis Erlangen-Höchstadt wohnen, ist die Führerscheinstelle Erlangen-Höchstadt für Sie zuständig, egal, ob der Führerschein dort ausgestellt wurde oder nicht. Um das Verfahren zu beschleunigen, ist es optional möglich, dass Sie eine Karteikartenabschrift bei der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat,  anfordern und diese dem Antrag beilegen oder mitbringen.

Ihren neuen Führerschein holen Sie bitte in der Führerscheinstelle ERH in Erlangen ab.

In der Regel dauert es ca. 4 - 6 Wochen.
Bei Lieferschwierigkeiten der Bundesdruckerei ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Sie erhalten von uns eine schriftliche Abholbenachrichtigung (dies ist nicht die Rechnung!) sobald Ihr Führerschein vorliegt.

Im Regelfall müssen Sie keine Prüfung ablegen. Ausnahmen kann es bei der gleichzeitigen Verlängerung befristet gültiger Fahrerlaubnisklassen geben.

Die EU-Kartenführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden/ werden, sind 15 Jahre gültig.

Die Führerscheinstelle entwertet  Ihren alten Führerschein und macht ihn ungültig. Danach können Sie ihn gern behalten.

Sie stellen einen Antrag auf Umtausch und legen dazu persönlich eine eidesstattliche Versicherung bei der Führerscheinstelle ab (zusätzliche Kosten i. H. v. 30,70 €).

Ja, Ihren Führerschein müssen Sie grundsätzlich persönlich in der Führerscheinstelle in Erlangen abholen. Sie können aber auch eine Person mit der Abholung durch eine Vollmacht beauftragen. Für die Abholung empfehlen wir Ihnen eine vorherige Terminvereinbarung . 

Die alten Fahrerlaubnisse werden nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung eins zu eins in die aktuellen EU-Fahrerlaubnisklassen umgestellt, lediglich für die Eintragung der Klasse T (land-und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h) ist bei Vorbesitz der Klasse 3 ein gesonderter Antrag (siehe entsprechender Passus im Antragsformular) erforderlich.

Es besteht die Möglichkeit, den Antrag online (vorab) über das Bürgerserviceportal des Landkreises Erlangen-Höchstadt zu übermitteln.
Auch nach Antragstellung im Bürgerserviceportal ist der dort auszudruckende Antrag samt Antragsunterlagen postalisch an die Führerscheinstelle zu übersenden.

Führerscheinstelle

AdresseFührerscheinstelle
Nägelsbachstraße 1
91052   Erlangen
Kontakt
Telefon: 09131 803 2616
Fax: 09131 803 492616
Öffnungszeiten

Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr

Postanschrift
Postfach 2520, 91013 Erlangen

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