Verlust der Kennzeichen
Bei Verlust eines oder beider Kennzeichenschilder müssen Sie sich neue Kennzeichenschilder mit einer neuen Nummer ausstellen lassen. Sofern nur ein Kennzeichenschild verloren gegangen ist, legen Sie bitte das noch vorhandene Schild der Zulassungsbehörde vor. Weiter sollten Sie den Kennzeichenverlust unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen, damit dieses in den Fahndungsbestand der Polizei aufgenommen werden kann. Denn gestohlene beziehungsweise verlorene Kennzeichen werden zur Fahndung ausgeschrieben und sind zehn Jahre lang für die Ausgabe gesperrt.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde) oder Aufenthaltstitel mit zugehörigem Pass im Original. In diesen Fällen ist unbedingt der Original-Personalausweis oder -Reisepass des Halters erforderlich. Bitte achten Sie darauf, dass in dem Personalausweis der aktuelle Wohnort eingetragen ist.
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ggf. noch vorhandenes Kennzeichen
- formlose Verlusterklärung von demjenigen, der das Kennzeichen verloren hat. Ist dies nicht der Fahrzeughalter, muss eine schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters vorliegen, dass er das Kennzeichen dieser Person überlassen hat. Zudem benötigen wir den gültigen Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde) im Original von der Person, die das Kennzeichen verloren hat.
- ggf. Verlustanzeige der Polizeiinspektion