Wohngeld

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) geleistet.

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens aller zum Haushalt gehörenden Personen und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Den Antrag kann jede natürliche Person stellen, die Wohnraum gemietet hat oder selbst besitzt und diesen selbst bewohnt. Außerdem muss die Miete bzw. die Belastung selbst getragen werden.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Empfänger von Transferleistungen (z.B. Leistungen nach dem SGB II „Hartz IV“, Grundsicherung im Alter, AsylbLG) sowie Auszubildende und Schüler/Studenten, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsförderung (BaföG) erhalten und alleine wohnen.

 

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