Feierliche Einbürgerungsfeier im Landratsamt
Erlangen. Ein bedeutender Schritt für Teilhabe und Identifikation: Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im Landratsamt begrüßte Landrat Alexander Tritthart kürzlich 104 Neubürgerinnen und Neubürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben.
In seiner Ansprache würdigte der Landrat die Entscheidung der Anwesenden, deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu werden. „Mit Ihrer Einbürgerung bekennen Sie sich zu den Werten unseres Grundgesetzes und übernehmen zugleich Verantwortung für das Miteinander in unserer Gesellschaft“, betonte Tritthart.
Besonders hob der Landrat die Vielfalt der Herkunftsländer und Kulturen hervor, die die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in den Landkreis einbringen. „Diese Vielfalt bereichert unseren Landkreis und macht Erlangen-Höchstadt zu einer offenen, lebendigen und bunten Gemeinschaft“, sagte Tritthart. Gleichzeitig ermutigte er die Neubürgerinnen und Neubürger, sich aktiv in das gesellschaftliche Leben einzubringen und die Zukunft des Landkreises mitzugestalten.
Die Einbürgerungsfeier war nicht nur ein besonderer Moment für die Eingebürgerten selbst, sondern auch ein Zeichen für die gelungene Integration und das vielfältige Miteinander im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Musikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung von den Höchstadter Sax'n.
Insgesamt erhielten im Jahr 2025 fast 700 Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Erlangen-Höchstadt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Informationen zur Einbürgerung
Eingebürgert werden können Ausländerinnen und Ausländer, die sich in der Regel seit fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Voraussetzung sind zudem ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie ein gesicherter Lebensunterhalt.
Weitere Informationen zur Einbürgerung sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Interessierte auf der Webseite des Landratsamtes unter: https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/deutsche-staatsangehoerigkeit/
Dort ist auch der Link zum sogenannten Quick-Check im BayernPortal verfügbar, mit dem die persönlichen Einbürgerungsvoraussetzungen unverbindlich geprüft werden können: https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/03931135847. Die endgültige Entscheidung über eine Einbürgerung erfolgt nach Prüfung aller Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.