Ausländer – Aufenthaltstitel beantragen
Zum 01.09.2011 wurde in der Bundesrepublik Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Aufenthaltstitel werden ab dem 01.09.2011 als Plastikkarte in Scheckkartengröße ausgestellt. Die Karte enthält einen Chip, der neben den biometrischen Daten (Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke) auch Daten für elektronische Behördendienste und zusätzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel enthält.
Der elektronische Aufenthaltstitel wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Daueraufenthaltskarte für daueraufenthaltsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
Der elektronische Aufenthaltstitel wird ausschließlich von der Bundesdruckerei ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von 8 Wochen.
Verfahrensablauf
- Vorsprache bei der zuständigen Ausländerbehörde 8 Wochen vor Ablauf des jetzigen Aufenthaltstitels oder Reiseausweises.
- Aufnahme aller notwendigen Daten inkl. Fingerabdrücke durch die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in. Ein aktuelles Lichtbild ist vorzulegen.
- Datenaustausch zwischen der Ausländerbehörde und der Bundesdruckerei.
- Versand des elektronischen Aufenthaltstitels an die zuständige Ausländerbehörde.
- Sie erhalten einen Brief mit einer PIN (PIN Brief) von der Bundesdruckerei.
- Warten Sie bis, Sie eine Benachrichtigung von der Ausländerbehörde erhalten, dass Sie den elektronischen Aufenthaltstitel abholen können. Wichtig: Bitte bringen Sie zur Abholung den Brief mit der PIN (PIN Brief) (vergleiche Nr. 5) mit.
Bitte beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Reiseausweises mindestens 8 Wochen vor Ablauf.
Neu: Formulare zum Download
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