Wassergefährdende Stoffe

Bei Errichtung und Betrieb von Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen muss darauf geachtet werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung der Gewässer nicht entsteht.

Sie sind verpflichtet, diese Anlagen beim Landratsamt rechtzeitig vor Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen anzuzeigen.

Informationen über Heizöllagerungen erhalten Sie auf der Seite Heizöltankanlagen.

 

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Schwarzmann, Michael
09193 20 1715 09193 20 491715 208
Kirschner, Ronny
09193 20 1714 09193 20 491714 207