Wassergefährdende Stoffe
Bei Errichtung und Betrieb von Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen muss darauf geachtet werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung der Gewässer nicht entsteht.
Sie sind verpflichtet, diese Anlagen beim Landratsamt rechtzeitig vor Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen anzuzeigen.
Informationen über Heizöllagerungen erhalten Sie auf der Seite Heizöltankanlagen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Schwarzmann,
Michael
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09193 20 1715 | 09193 20 491715 | 208 | michael.schwarzmann@erlangen-hoechstadt.de |
Kirschner,
Ronny
|
09193 20 1714 | 09193 20 491714 | 207 | ronny.kirschner@erlangen-hoechstadt.de |