Heizöltankanlagen

Bei der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Wasser gefährdenden Stoffen muss darauf geachtet werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung der Gewässer nicht entsteht.

Die Anlagen zur Lagerung von Wasser gefährdenden Stoffen und die Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen sind dem Landratsamt rechtzeitig vor der Inbetriebnahme anzuzeigen.

Die beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen derzeit einzuhaltenden Verpflichtungen können dem „Merkblatt für einen sicheren Betrieb von Heizölverbraucheranlagen“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt hier entnommen werden. Dort erhalten Sie auch Auskunft über die Sachverständigenprüfpflicht. Bitte beachten Sie auch die Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen.

Eine Liste zugelassener Sachverständigenorganisationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.

Ansprechpartner

Technische Fragen, Beratung

Michael Schwarzmann

Sachbearbeiter

Zimmer: 208
Telefon: 09193 20 1715
Fax: 09193 20 491715