Übernahme von Beiträgen für die Kindertagesbetreuung

Wenn Sie finanziell nur über einen geringen Spielraum verfügen, kann das Jugendamt die Beiträge für die Betreuung des Kindes in einer Krippe, in einem Kindergarten oder in einem Hort ganz oder teilweise übernehmen.

Hierzu müssen Sie einen Antrag beim Jugendamt stellen, in dem Sie Ihre finanziellen Verhältnisse darlegen. Wann ein Anspruch auf die Übernahme von Beiträgen bzw. Gebühren in Kindertageseinrichtungen besteht, ist im § 90 SGB VIII, Kinder und Jugendhilfegesetz, festgelegt.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung

Bitte beachten Sie, dass Sozialleistungsbezieher die Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung für ihr Kind direkt bei den Sozialhilfebehörden im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BUT) beantragen, bei denen sie bereits Sozialleistungen beziehen.
(Das Sozialamt ist zuständig für das Mittagessen bei Leistungsbezug von Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Grundsicherung nach SGB XII, Kinderzuschlag von der Familienkasse.
Das Jobcenter ist zuständig für Leistungen nach SGB II: früher ALG II /„Hartz IV“).

Das Formular für die Kindertageseinrichtungen zur Bestätigung der Teilnahme am Mittagessen, welches Sie dem Sozialamt oder Jobcenter vorlegen müssen, finden Sie unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/bildungs-teilhabeleistungen/ Das Dokument "Anlage Mittagessen" füllt Ihnen dann auf Ihre Bitte hin Ihre Kindertagesstätte aus. Dieses reichen Sie mit dem ausgefüllten „Antrag auf Bildung und Teilhabe“ dann dort ein.

Buchstaben A - G

Name Telefon Telefax Zimmer
Stirnweiß, Leonie
09131 803 1536 09131 803 491536 3.54 – 3. OG

Buchstaben H - Z

Name Telefon Telefax Zimmer
Engelhardt, Jan
09131 803 1524 09131 803 491524 3.54 - 3. OG