Wenn Sie finanziell nur über einen geringen Spielraum verfügen, kann das Jugendamt die Beiträge für die Betreuung des Kindes in einer Krippe, in einem Kindergarten oder in einem Hort ganz oder teilweise übernehmen.
Hierzu müssen Sie einen Antrag beim Jugendamt stellen, in dem Sie Ihre finanziellen Verhältnisse darlegen. Der sogenannte Anspruch auf "Förderung in Tageseinrichtungen" ist im § 22 des SGB VIII festgelegt.
Dokumente
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Jan
Engelhardt
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09131 803 1524 | 09131 803 491524 | 3.54 - 3. OG | jan.engelhardt@erlangen-hoechstadt.de |