Vollzug der Naturschutzgesetze; Verfahren zu. Flächenheraus-/hereinnahmen und Neubegrenzung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) ,,Naturpark Steigerwald", im Bereich des Marktes Vestenbergsgreuth

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt beabsichtigt, die 3. Änderung der LSG-Verordnung „Naturpark Steigerwald" vom 08. März 1988 vorzunehmen.

Im Bereich des Marktes Vestenbergsgreuth ist vorgesehen, 2 Gebietsflächen aus dem LSG herauszunehmen und im Ausgleich anderenorts hinzuzufügen. Im Ortsteil Oberwinterbach soll eine dieser Flächen zur Errichtung eines Reiterhofs mit zwei Wohnhäusern, ca. 4-5 Ferienhäusern, Pferdeställen incl. Paddocks und ein überdachter Reitplatz entstehen. Im Weiteren soll am nördlichen Rand von Unterwinterbach das bestehende Baugebiet „Weiherleite" in westlicher Richtung erweitert werden. Für die jeweiligen Vorhaben ist eine Flächenherausnahme aus dem LSG erforderlich. Zudem sollen die Schutzgebietsgrenzen angepasst werden.

Der Entwurf der 3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über den „Naturpark Steigerwald" und die dazugehörigen Verfahrensunterlagen liegen in der Zeit von Montag, den 06.02.2023 bis einschließlich Montag, den 06.03.2023 

  • beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt, Schlossberg 10, 91315 Höchstadt a.d. Aisch, Altbau 2. Stock/Zimmer-Nr. 212 von Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung und
  • bei der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Höchstadt, Bahnhofstraße 18, 91315 Höchstadt, Zimmer­ Nr. 203 von Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr       

zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt und bei der VG Höchstadt Anregungen oder Einwände schriftlich oder per E-Mail (mit vollständiger Anschrift des Einwenders) vorgebracht werden.

Dieser Bekanntmachungstext und die Auslegungsunterlagen werden gemäß Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt veröffentlicht.

Der Bekanntmachungstext ist einsehbar unter: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen

Die Auslegungsunterlagen finden Sie unter:

https:/fwww.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/

 

Höchstadt a.d. Aisch, den 18.Januar 2023
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Müller
Abteilungsleiterin