Vollzug der Wassergesetze; Abwasseranlage der Gemeinde Großenseebach; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Baugebiet „Am Vogelherd“ in Großenseebach in die Lindach (Gewässer III. Ordnung.)
Die Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf beantragt für die Gemeinde Großenseebach ein wasserrechtliches Verfahren für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Baugebiet „Am Vogelherd“ in Großenseebach in die Lindach (Gew. III. Ordnung).
Die Einleitung des Niederschlagswassers in die Lindach (Gew. III. Ordnung) stellt eine Benutzung oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, für die von der Gemeinde Großenseebach eine wasserrechtliche Erlaubnis (gehobene) gem. § 15 WHG beantragt wurde.
Der Plan liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023
- bei der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf, Bauamt, Kellergeschoss, Zimmer 15, Hannberger Straße 5, 91093 Heßdorf
- beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, 2. Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch
während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20-1712 eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Dieser Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetztes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.
Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/
Die Antragsunterlagen werden eingestellt unter: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 08.08.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf, Hannberger Straße 5, 91093 Heßdorf, Bauamt, Kellergeschoss, Zimmer 15 und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden erhoben werden. Bitte beachten Sie auch hier, dass beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20-1712 eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen findet ein Erörterungstermin statt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Höchstadt, 11.05.2023
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Sachgebiet 40 -Umweltamt-
Angela Bauer