Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Abwasseranlagen des Marktes Heroldsberg: Einleiten von Mischwasser aus fünf Mischwasserentlastungsanlagen in die Gründlach

Der Markt Heroldsberg beantragt die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus fünf Mischwasserentlastungsanlagen in die Gründlach.

Die Abwasserbehandlung erfolgt nach der Stilllegung der kommunalen Kläranlage Heroldsberg zukünftig in der Kläranlage der Stadt Nürnberg. Hierzu wird das Abwasser mittels neuem Pumpwerk auf dem Standort der ehemaligen Kläranlage Heroldsberg und einer Druckleitung in das Kanalnetz der Stadt Nürnberg übergeleitet. Im Zuge der Stilllegung der kommunalen Kläranlage Heroldsberg werden die bestehenden Mischwasserentlastungsanlagen erweitert bzw. umgebaut. Änderungen von Drosselabflüssen bei den Entlastungsanlagen sind vorgesehen.

Die Einleitung des Mischwassers aus den fünf Mischwasserentlastungsanlagen in die Gründlach (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, für die vom Markt Heroldsberg eine wasserrechtliche Erlaubnis (gehobene) gem. § 15 WHG beantragt wurde.

 Die Pläne liegen in der Zeit vom 11.03.2024 bis einschließlich 17.04.2024

  •  beim Markt Heroldsberg, Bauamt, zweiter Stock, Raum Nr. 2.3, Hauptstr. 104, 90562 Heroldsberg
  • beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a.d. Aisch

während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme beim Markt Heroldsberg unter der Telefonnummer 0911 51857 -34  und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.  

Dieser Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

Der Bekanntmachungstext wird hier eingestellt.
Die Antragsunterlagen werden hier eingestellt.

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 06.05.2024 beim Markt Heroldsberg, Bauamt, zweiter Stock, Raum Nr. 2.3, Hauptstr. 104, 90562 Heroldsberg und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a.d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a.d. Aisch schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden erhoben werden. Bitte beachten Sie auch hier, dass beim Markt Heroldsberg unter der Telefonnummer 0911 51857 -34 und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20-1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen findet ein Erörterungstermin statt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Hinweis: Für die in den Planunterlagen dargestellten zwei Gewässerrenaturierungen (ca. 75 Meter langer Gewässerabschnitt zwischen Kunzengasse und dem Durchlass am Festplatz sowie nördlich der Nürnberger Straße auf einer Länge von ca. 55 Metern) werden eigenständige Wasserrechtsverfahren (Gewässerausbau) zur Verbesserung der Gewässersituation durchgeführt.

Höchstadt a. d. Aisch, 31.01.2024
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Sachgebiet 40.1 -Umweltamt
Angela Bauer

Die Bekanntmachung als PDF