Vollzug der Wassergesetze, des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Bekanntmachung der Umweltverträglichkeitsstudie; Antrag der Firma Martin Bauer GmbH & Co. KG auf Änderung der bestehenden, wasserrechtlichen beschränkten Erlaubnis für das Einleiten der Betriebsabwässer aus der betrieblichen Abwasserreinigungsanlage in den Sechselbach, Markt Vestenbergsgreuth

Die Firma Martin Bauer GmbH & Co. KG beantragt die Änderung der bestehenden, wasserrechtlichen beschränkten Erlaubnis nach Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) für das Einleiten der in der betrieblichen Abwasserreinigungsanlage gereinigten Abwässer in den Sechselbach.

Die Einleitung der gereinigten Betriebsabwässer aus der betrieblichen Abwasserreinigungsanlage in den Sechselbach (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar.

Die Umweltverträglichkeitsstudie wird öffentlich bekanntgemacht.

Nach Vorliegen der Studie hat die Firma Martin Bauer GmbH & Co. KG die Änderungsanträge aktualisiert. Statt in die Kleine Weisach soll die Einleitstelle im Sechselbach verlegt werden; die Anhebung des Anforderungswertes für CSB wurde reduziert. Der aktualisierte Änderungsantrag beinhaltet die Verlegung der Einleitstelle um 23 Meter bachabwärts im Sechselbach, eine Erhöhung der Einleitung der Tagesabwassermenge von 350 m3/d auf 420 m3/d und der Jahresschmutzwassermenge von 116.000 m3/a auf 138.000 m3/a sowie eine Anhebung des Anforderungswertes für den Parameter CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf) von 75 mg/l auf 110 mg/l.

 Die Umweltverträglichkeitsstudie mit den Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 04.03.2024 bis einschließlich 10.04.2024

  •  bei der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt, Liegenschaftsamt, Obergeschoss, Zimmer Nr. 2.04, Bahnhofstr. 18, 91315 Höchstadt a. d. Aisch und
  • beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch

während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.  

Dieser Bekanntmachungstext und die Umweltverträglichkeitsstudie mit den Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

Der Bekanntmachungstext wird hier eingestellt.

Die Umweltverträglichkeitsstudie mit den Antragsunterlagen werden hier eingestellt.

Außerdem ist die Umweltverträglichkeitsstudie mit den Antragsunterlagen im Zentralen Internetportal (UVP-Portal Bundesland Bayern) öffentlich zugänglich.

Sie erhalten die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern und können bis einschließlich 17.05.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt, Liegenschaftsamt, Obergeschoss, Zimmer Nr. 2.04, Bahnhofstr. 18, 91315 Höchstadt a. d Aisch und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden erheben. Bitte beachten Sie auch hier, dass beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20-1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Höchstadt a. d. Aisch, 14.02.2024
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Sachgebiet 40.1 -Umweltamt
Angela Bauer