Vollzug der Wassergesetze RÜB Hammerbach

Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Abwasseranlage der Stadt Herzogenaurach: Tektur vom Februar 2022 zur Generalentwässerungsplanung der Stadt Herzogenaurach, Stand Dezember 2020, Teilbereich Ortsteil Hammerbach; Entfall Regenüberlauf RÜ 1A Hammerbach und Anpassung der Planung zum Regenüberlaufbecken RÜB 1 Hammerbach mit Zulaufkanal

Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus dem Ortsteil Hammerbach in den Welkenbach

An die durch das Vorhaben Betroffenen sowie die Damen und Herren, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, ergeht die Einladung zur Teilnahme an einem gemeinsamen Erörterungstermin (§ 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 69 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)) mit dem Vorhabensträger, Behördenvertretern und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange.

Bei diesem Termin werden sowohl die von privater Seite erhobenen Einwendungen gegen den Plan als auch die Stellungnahmen zum Plan der betroffenen Behörden, Fachstellen und Träger öffentlicher Belange besprochen.

Der Erörterungstermin ist auf Mittwoch, den 05.07.2023, 9.00 Uhr festgesetzt und findet im Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen, Sitzungssaal, Erdgeschoss, Zimmer: 0.29, statt.


Es wird noch darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann (Art. 67 Abs. 1 BayVwVfG).

Die Besprechung ist nicht öffentlich (Art. 68 Abs. 1 BayVwVfG).
Dieser Bekanntmachungstext wird gemäß Art. 27 a BayVwVfG auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

Die Bekanntmachung wird eingestellt unter: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Höchstadt, 06.06.2023
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Sachgebiet 40
-Umweltamt-
Bauer