Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz; Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserschutzmaßnahme zur Verbesserung der Überflutungssituation im Wohngebiet „In der Hut“ mit dem Ausbau der Baiersdorfer Straße und dem Neubau eines Geh- und Radweges „Am Igelsdorfer Weg“

Die Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt mit Schreiben vom 15.01.2024 die Erteilung einer wasserrechtlichen Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz – WHG für die mit dem o. g. Vorhaben in Verbindung stehende Maßnahme (Hochwasserschutzdamm) beantragt.

Beabsichtigt ist, die Baiersdorfer Straße zwischen der Ortsstraße „Am Igelsdorfer Weg“ und dem Ortseingang von Igelsdorf verkehrsgerecht auszubauen.
Folgende Ausbaumaßnahmen sind geplant:

  • Verbreiterung der Fahrbahn der Baiersdorfer Straße und Neubau eines separaten Geh- und Radweges an der Westseite
  • Tiefpunkt an der Baiersdorfer Straße bei ca. Bau-km 0+113, der im Hochwasserfall überströmt wird um die Flächen östlich der Baiersdorfer Straße hydraulisch zu entlasten
  • Neubau eines Geh- und Radweges an der Südseite der Straße „Am Igelsdorfer Weg“


Im Zuge des Ausbaus der Baiersdorfer Straße wird südlich der Straße „Am Igelsdorfer Weg“ auch ein Hochwasserschutzdamm bis zu einem Meter über dem bestehenden Gelände angeschüttet, um den Abfluss der Hochwasserwelle über den Tiefpunkt in der Baiersdorfer Straße zu leiten. Mit dieser Maßnahme wird eine deutliche Verbesserung der Überflutungssituation im Wohngebiet „In der Hut“ erreicht.
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt weist darauf hin, dass ausschließlich die Errichtung des Hochwasserschutzdammes Gegenstand der wasserrechtlichen Planfeststellung ist.


Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 15.04.2024 bis einschließlich 16.05.2024

  • im Foyer des Rathauses (Erdgeschoss) der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, und
  • beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a. d. Aisch, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205

während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Bitte beachten Sie hierbei, dass zur Einsichtnahme bei der Stadt Baiersdorf unter der Telefonnummer 09133 7790-32 und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20-1711 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.
Dieser Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

Der Bekanntmachungstext wird hier eingestellt. 
Die Antragsunterlagen werden hier eingestellt.


Einwendungen gegen das Vorhaben können bis spätestens 31.05.2024 bei der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a. d. Aisch, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205 schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden erhoben werden.

Bitte beachten Sie auch hier, dass bei der Stadt Baiersdorf unter der Telefonnummer 09133 7790-32 und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20-1711 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen findet ein Erörterungstermin statt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidungen unberücksichtigt bleiben.

Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch die öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Höchstadt an der Aisch, den 18.03.2024
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Hubert