Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Abwasseranlage der Stadt Herzogenaurach: Tektur (= Änderungsplanung) für die Mischwasserbeseitigung aus dem Ortsteil Hammerbach in den Welkenbach

Änderung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis bezüglich der Einleitung von Mischwasser aus dem Ortsteil Hammerbach

B e k a n n t m a c h u n g

Der Stadt Herzogenaurach wurde mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 18.08.2023, Az. 40 6410 die Änderung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis vom 01.12.2021, Az. 40 6410 in Bezug auf das Einleiten von Mischwasser aus dem bestehenden, zu sanierenden RÜB 1 Hammerbach (geplant ist die Neuerrichtung eines SKO: Stauraumkanals mit obenliegender Entlastung mit größerem Zulaufkanal) erteilt.

Die Einleitung des Mischwassers aus dem Ortsteil Hammerbach (SKO Hammerbach) in den Welkenbach (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar.

Ein Abdruck des Änderungsescheides liegt mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Pläne in der Zeit vom 18.09.2023 bis einschließlich 05.10.2023

  • bei der Stadt Herzogenaurach, Marktplatz 11, Bauamt, II. Stock, Zimmer R 2.08, 91074 Herzogenaurach
  • beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, 2. Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch

während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme bei der Stadt Herzogenaurach unter der Telefonnummer 09132 901- 611 sowie beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Dieser Bekanntmachungstext und der Änderungsbescheid mit den Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter:

https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Der Änderungsbescheid mit den Antragsunterlagen wird eingestellt unter:

https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/

Der Änderungsbescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 18.08.2023, Az. 40 6410, wurde dem Träger des Vorhabens und den bekannten Betroffenen zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).

Gegen den o.g. Änderungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Diesbezüglich wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.

Höchstadt a. d. Aisch, den 29.08.2023
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Umweltamt
Bauer