Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Abwasseranlagen der Gemeinde Röttenbach Gehobene Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus 5 Regenüberlaufbecken in den Röttenbach bzw. Weiher

Die Gemeinde Röttenbach beantragt die Neuerteilung einer (gehobenen) wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus 5 bestehenden Regenüberlaufbecken in den Röttenbach bzw. Weiher.

Die Einleitung des Mischwassers aus den 5 Regenüberlaufbecken stellen eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, für die von der Gemeinde Röttenbach eine (gehobene) wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 15 WHG beantragt wird.

Der Plan liegt in der Zeit vom 24.02.2023 bis einschließlich 28.03.2023 bei folgenden Stellen während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus:

  • Gemeinde Röttenbach, Ringstraße 46, Bauamt, erstes Obergeschoss, 91341 Röttenbach
  • Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch

Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme bei der Gemeinde Röttenbach unter der Telefonnummer 09195 949021 sowie beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Dieser Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Die Antragsunterlagen werden eingestellt unter: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis spätestens 14.04.2023 bei den o. g.  Stellen schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden erhoben werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen findet ein Erörterungstermin statt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidungen unberücksichtigt bleiben.

Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch die öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Höchstadt a. d. Aisch, den 01.02.2023
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Umweltamt
Bauer