Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 12. Bundesimmissionsschutzverordnung

Anzeige der Firma Schaeffler Technologies AG & Co.KG nach § 23a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von Wasserstofftanks

Die Fa. Schaeffler Technologies AG & Co.KG plant am Standort Herzogenaurach die Errichtung und den Betrieb von Wasserstofftanks. Diese unterliegen nicht der Genehmigungspflicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Mit Schreiben vom 22.07.2022 hat die Firma Schaeffler Technologies AG & Co.KG für ihr Betriebsgelände am Standort Herzogenaurach mitgeteilt, dass der Standort Herzogenaurach nach aktuellen Störfallberechnungen als Störfallbetrieb der unteren Klasse einzustufen ist.


Nach § 23a BImSchG ist die störfallrelevante Errichtung und der Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht (immissionsschutzrechtlich) genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, der zuständigen Behörde vor ihrer Durchführung schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Zur Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes wurde ein Gutachten angefordert, welches dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt am 04.01.2024 vorgelegt wurde.


Nach § 23a Abs. 2 BImSchG hat die zuständige Behörde festzustellen, ob durch die störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung der Anlage der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.


In dem von der Fa. Schaeffler vorgelegten Gutachten vom 13.12.2023 wurde der angemessene Sicherheitsabstand ermittelt. Die Prüfung des Gutachtens hat ergeben, dass der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten nicht erstmalig unterschritten wird. Benachbarte Schutzobjekte sind daher nicht betroffen.


Im Ergebnis wird festgestellt, dass kein Genehmigungsverfahren nach § 23b BImSchG durchzuführen ist.


Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Umweltamt
Höchstadt, 05.02.2024
 
Müller
Abteilungsleiterin

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