7-Tage-Inzidenz unter 50 in Erlangen-Höchstadt

24. Mai 2021: Weitere Lockerungen ab Mittwoch, 26. Mai

Erlangen-Höchstadt. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens im Landkreis ist weiterhin rückläufig. Für Erlangen-Höchstadt hat das Robert Koch-Institut am Pfingstmontag (24.05.2021) einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 35,0 und damit unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner veröffentlicht. Weil der Schwellenwert somit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen aktuell von Donnerstag bis Montag, 20. bis 24. Mai 2021, unterschritten wurde, gibt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt amtlich bekannt, dass ab Mittwoch, 26. Mai 2021, zusätzliche inzidenzabhängige Öffnungen möglich sind. Dann gelten für den Landkreis die für einen Inzidenzwert von unter 50 geltenden Regelungen.

Einkaufen und Museumsbesuch ohne Termin und Testnachweis
Lockerungen betre­ffen unter anderem den Ein­zel­han­del, der wie­der weit­ge­hend nor­mal öff­nen kann. Einkaufen ist dann wieder ohne Termin oder Testnachweis möglich. Die FFP-2-Maskenpflicht bleibt aber bestehen. Kulturelle Angebote wie Museen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten können ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung öffnen. Für die Besucher besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Auch Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und -­pfle­ge­stel­len, Feri­en­ta­ges­be­treu­ung und orga­ni­sier­te Spiel­grup­pen dürfen in den Regel­be­trieb über­ge­hen. Die Regeln treten erst dann wieder außer Kraft, wenn der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen erneut überschritten worden ist. Die Allgemeinverfügung vom 20. Mai 2021 ist daneben weiterhin gültig. Alle Bekanntmachungen sind den Ausgaben des Amtsblattes unter erlangen-hoechstadt.de/verwaltung/amtsblatt/ zu entnehmen.

Weitere Öffnungen frühestens ab 27. Mai
Für weitere Öffnungsschritte ist die Kreisverwaltung in Vorbereitung einer entsprechenden Allgemeinverfügung. Diese muss aber erst wieder dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) vorgelegt werden. Erst wenn dort das Einvernehmen erteilt wurde, kann diese veröffentlicht werden. Weitere Regelungen können frühestens am Donnerstag, 27. Mai in Kraft treten. Im Einvernehmen mit StMGP hat das Landratsamt am 20. Mai unter anderem weitergehende Lockerungen in Bezug auf die Öffnung der Außengastronomie, die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie den kontaktfreien Sport im Innenbereich und den Kontaktsport im Außenbereich, zugelassen. Wichtig für die konkrete Umsetzung vor Ort sind die Rahmenkonzepte zu den erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen für die einzelnen Bereiche. Diese sind unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/ verfügbar.

Weitere Informationen gibt es unter >>Aktuelles zum Coronavirus<<.

Informationen zu den inzidenzabhängigen Regelungen hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in seinem FAQ-Bereich veröffentlicht.