Gelber Sack „für die Tonne“?

02. Juli 2019: Abfallwirtschaft informiert über Entsorgung von Verkaufsverpackungen
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Erlangen-Höchstadt. Ob Alufolie, Plastiktüte oder Joghurtbecher: Der Landkreis beschäftigt sich seit langem mit dem Thema Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Seit Beginn der 90er Jahre werden sie gemäß Verpackungsverordnung von sogenannten Dualen Systemen wie beispielsweise „Der Grüne Punkt“ gesammelt. Anlässlich der Diskussion in Adelsdorf - ob Leichtverpackungen im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne entsorgt werden sollen - will die Abfallwirtschaft über den aktuellen Sachstand im Landkreis informieren.

Duale Systeme für Entsorgung zuständig
Das Sammeln, Entsorgen und Abholen von Verpackungsabfällen organisieren Duale Systeme privatwirtschaftlich. Sie werden nicht über die Abfallgebühren der Landkreisbürgerinnen und -bürger finanziert. Die Dualen Systeme müssen mit den Landkreisen abstimmen, wie sie die Verpackungsabfälle einsammeln. Mit dem neuen Verpackungsgesetz können Landkreise seit Januar 2019 unter bestimmten Voraussetzungen auch vorgeben, ob sie die gelbe Tonne oder den Gelben Sack als Sammelsystem haben möchten. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt gilt mit den Dualen Systemen eine verbindliche Abstimmung über die Sammlung der Verpackungsabfälle bis Ende 2020. Änderungen könnten erst ab ersten Januar 2021 umgesetzt werden.

Das Landratsamt hat bereits 2018 den Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft darüber informiert, dass der Bundestag das Verpackungsgesetz verabschiedet hat. Wie damals angekündigt, hat die Kreisverwaltung ein externes Rechtsgutachten beauftragt, welche Möglichkeiten sich dem Landkreis mit dem neuen Verpackungsgesetz bieten. Das Gutachten dient als Grundlage für die Diskussion im nächsten Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft. Anschließend verhandelt der Landkreis mit den Dualen Systemen.