Hochwasserhilfe für private Haushalte

17. Januar 2022: Bund und Länder unterstützen mit Aufbauhilfefond vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffene private Haushalte

Ortsteile waren überflutet, Keller vollgelaufen: Das Jahrhundert-Hochwasser mit einem Pegel von über sechs Metern hat im Juli vergangenen Jahres die Gebiete im und um den Aischgrund besonders getroffen. Als Hilfe zur Beseitigung der Schäden, die im Juli 2021 durch Starkregen und Hochwasser entstanden sind, haben Bund und Länder einen gemeinsamen Aufbauhilfefond gebildet. Mit dem daraus finanzierten Bayerischen Programm zur Unterstützung privater Haushalte und Wohnungsunternehmen können Finanzhilfen auch im Landkreis Erlangen-Höchstadt geleistet werden. Darauf weist die Landkreis-Wirtschaftsförderung gemeinsam mit der Regierung von Mittelfranken hin.

Anträge bis Juni 2023 möglich
Finanzhilfen sind möglich für die Beseitigung von Schäden an privaten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen, Hausrat sowie für Mietausfälle.

Antragsberechtigt sind die privaten Eigentümer von beschädigten Wohngebäuden, bei beschädigtem Hausrat auch die Mieter. Wohnungsunternehmen sind ebenfalls antragsberechtigt. Anträge sind bis zum 30. Juni 2023 an die Regierung von Mittelfranken zu richten. Antragsformular und weitergehende Informationen sind auf der Homepage der Regierung von Mittelfranken unter www.regierung.mittelfranken.bayern.de abrufbar.