Kein Einvernehmen für Lockerungen im Landkreis

23. Februar 2021: Staatsministerium und Regierung erteilen Landratsamt Absage

Erlangen. Die vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt vorgelegte Allgemeinverfügung für Lockerungsmaßnahmen wird nicht gebilligt. Dies teilte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) über die Regierung von Mittelfranken am heutigen Dienstag (23.02.2021) mit. Vergangenen Freitag (19.02.2021) lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Erlangen-Höchstadt laut Angaben des Robert-Koch-Institutes bei einem Wert von 19,7. Aus diesem Grund hat Landrat Alexander Tritthart einen Entwurf einer Allgemeinverfügung für Lockerungsmaßnahmen auf der Grundlage des § 26 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) veranlasst und zur Prüfung bei der Regierung von Mittelfranken vorgelegt. Der Entwurf sah maßvolle Lockerungsmaßnahmen bei Betriebsarten wie Fußpflege, Friseure und Versicherungsdienstleister vor, bei denen auszugehen ist, dass es bei ausreichenden Schutzmaßnahmen zu keiner wesentlichen Erhöhung des Inzidenzwertes kommt. Der Regierung von Mittelfranken ist die Erteilung des gemäß § 26 der 11. BayIfSMV erforderlichen Einvernehmens nicht möglich.  

Keine Lockerungen zum jetzigen Zeitpunkt
Als Begründung wird ausgeführt, dass trotz der niedrigen 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erlangen-Höchstadt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Lockerungen erfolgen sollten. Aufgrund der Ausbreitung von besorgniserregenden Virusvarianten auch in Bayern, namentlich auch im Regierungsbezirk Mittelfranken, sollten die bisherigen Erfolge nicht vorzeitig verspielt, sondern die weitere Entwicklung auch im Hinblick auf die Ministerpräsidentenkonferenz am dritten März zunächst genauestens beobachtet werden. Der Ministerpräsident habe im Übrigen bereits Lockerungen angekündigt, die abgewartet werden sollten. „Ich bedauere sehr, dass wir kein Einvernehmen erhalten haben. Ich hätte mich wirklich sehr für die in dem Entwurf eingegrenzten Betriebe gefreut,“ sagt Landrat Alexander Tritthart über die Entscheidung aus Ansbach. Dennoch will er diese natürlich akzeptieren. Gemeinsam mit der Führungsgruppe Katastrophenschutz und dem Staatlichen Gesundheitsamt Erlangen will er das Thema weiter aufmerksam verfolgen. Er appelliert eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die geltenden Regeln zu halten.