Neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten

23. November 2020: Landkreis-Klimaschutzbeauftragte informieren über wichtige Änderungen
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Erlangen-Höchstadt. Am ersten November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Es führt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen. Die Regeln zur Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung von erneuerbaren Energien werden dadurch aufeinander abgestimmt. Die Klimaschutzbeauftragten des Landkreises Erlangen-Höchstadt informieren über die fünf wichtigsten Neuerungen rund ums Heizen, Sanieren, Energieberatung und Vorschriften zum Energieausweis.

Worauf Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer achten müssen
Das GEG verpflichtet Bauherrn, mindestens eine Form der erneuerbaren Energien zum Heizen zu nutzen. Seit ersten November 2020 ist es möglich, einen größeren Anteil des Stroms aus eigener Produktion anzurechnen. 

1.    Ineffiziente Heizungen sind nicht mehr zulässig. Ab 2026 dürfen - bis auf wenige Ausnahmen - neue, mit Heizöl oder Kohle betriebene Kessel, nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Heizkessel, die 30 Jahre alt sind oder älter, sind außer Betrieb zu nehmen.

2.    Im Falle einer Sanierung oder eines Hausverkaufs besteht die Pflicht zu einer kostenlosen Energieberatung.

3.    Ergänzende Vorschriften zum Energieausweis:

·         Die Pflicht, bei der Vermietung oder beim Verkauf eines Hauses einen Energieausweis vorzulegen, gelten nun auch für Immobilienmakler.

·         Energieausweis-Aussteller sind verpflichtet, bestehende Gebäude zu bewerten, um passende Modernisierungs-Maßnahmen zu empfehlen.

·         CO2-Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden.

4.    Staatliche Förderung für erneuerbare Energien und effiziente Energienutzung sind nun gesetzlich verankert. Der Staat übernimmt bis zu 45 Prozent der Investitionen für klimafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung.

Weitere Informationen
Interessierte finden Hilfe bei der Energieberatung, die der Landkreis Erlangen-Höchstadt in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern Energieberatungen durchführt. Informationen gibt es unter https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung. Ansprechpartner für die telefonische und die Vor-Ort-Beratung ist Simon Rebitzer, Klimaschutzbeauftragter des Landkreises Erlangen-Höchstadt, unter der Telefonnummer 09131 803-1274.

Hinweis zur Beratung
Aufgrund der Corona-Pandemie finden derzeit keine Beratungen in den Rathäusern statt, alternativ ist eine kostenlose telefonische Beratung möglich. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Energieberater des VerbraucherService Bayern in einem sogenannten Gebäude-Check vor Ort über die Sanierungsmöglichkeiten und die effektivsten Maßnahmen für Gebäude informieren. Die Beratung ist unabhängig und produktneutral, von der Heizung bis zur Gebäudehülle. Anmeldungen für Gebäude-Checks werden derzeit entgegengenommen, bei der Durchführung vor Ort ist aufgrund der Corona-Pandemie allerdings mit Wartezeiten zu rechnen.