Quarantäneregelungen und Kontaktpersonenmanagement angepasst

04. November 2021: Gesundheitsamt informiert über Neuausrichtung der Kontaktnachverfolgung.

Das Staatliche Gesundheitsamt weist auf die landesweit geltenden neuen Regelungen zu Quarantäne und Kontaktpersonen-Nachverfolgung hin. Angekündigt ist eine zeitnahe erneute Modifikation. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) sieht einen Strategiewechsel des Kontaktpersonenmanagements vor. Die bisherige aufwändige vollständige Ermittlung und Nachverfolgung von Kontaktpersonen (KP) durch die Staatlichen Gesundheitsämter soll nicht mehr erfolgen. Hintergrund sind die steigenden Corona-Fallzahlen und die durchgeführten Impfungen, da genesene und geimpfte Personen von der Quarantänepflicht ausgenommen werden. Mit der Neuausrichtung des Containments sollen nun vorrangig die Haushaltsangehörigen und vulnerable Personen geschützt werden.

Quarantäne für enge Kontaktpersonen
Die Ermittlung der engen Kontaktpersonen beschränkt sich auf zwei Personengruppen: Erstens auf Haushaltsangehörige, die ein erhöhtes Infektionsrisiko aufgrund des engen Kontakts haben. Zweitens auf die gemäß Infektionsschutzgesetz aufgelisteten Einrichtungen mit vulnerablen Personen: Voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünfte, Asylunterkünfte, Justizvollzugsanstalten und ambulante Pflegedienste. Alle anderen engen KPs können eigenständig durch die jeweilige Indexperson informiert werden.

Quarantäne und Isolation verschärft
Die Dauer der Quarantäne beträgt derzeit zehn Tage nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person. Die Quarantäne kann nach Ablauf von frühestens sieben Tagen beendet werden, wenn währenddessen keine für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind und ein frühestens sieben Tage nach dem letzten engen Kontakt durchgeführter PCR- oder Antigentest ein negatives Ergebnis zeigt. Der Test muss durch eine zugelassene Teststelle durchgeführt werden. Hier ist bereits seitens der Bayrischen Staatsregierung eine erneute Änderung angekündigt. Die Möglichkeit der Verkürzung wird vermutlich nicht mehr gegeben sein.

Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes
Aufgrund der Neuausrichtung des Containments und der damit verbundenen erneut erheblichen Anforderungen an das Gesundheitsamt, sind individuelle Anfragen zu Corona zurzeit leider telefonisch nur eingeschränkt möglich. Aufgrund des hohen Aufkommens und um die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern gut koordinieren und dokumentieren zu können, wird daher um Kontaktaufnahme per E-Mail an gesundheitsamt@erlangen-hoechstadt.de gebeten.