Schul- und Kitapersonal kann Impftermine vereinbaren

03. März 2021: Informationen aus dem Impfzentrum
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Seit letzter Woche (KW8) sind in der Corona-Impfverordnung Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grund-, Sonder- oder Förderschulen tätig sind, in die Prioritätsgruppe 2 – hohe Priorität – eingeordnet. Wie das von der Stadt betriebene gemeinsame Impfzentrum für Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt mitteilt, wird diese Personengruppe nach Registrierung im bayernweiten Terminvergabeportal www.impfzentren.bayern mit individuellen Terminen im Impfzentrum in der Erlanger Sedanstraße geimpft. Seit Dienstag ist das bayernweite Registrierungsportal entsprechend angepasst – die priorisierte Personengruppe wird gebeten, sich online zu registrieren. Falls die Personen bereits registriert sind, sollen sie sich noch einmal einloggen und die Berufsangabe aktualisieren bzw. wiederholen. Dann kann die neue Priorisierung durchgeführt werden. Dabei ist unter dem Punkt „Impfling arbeitet in Schule oder Kindergarten“ im Menü eine der folgenden Optionen zu wählen: Kindergarten/-krippe/Kindertagespflege, Grundschule/Sonderschule/Förderschule, Kinderhort, Mittagsbetreuung.

Betroffen ist laut Bayerischer Staatsregierung das gesamte Personal, das in den genannten Einrichtungen eingesetzt wird, inklusive Verwaltungsmitarbeitern, Erzieherpraktikanten und des Personals in der Mittags- und Nachmittagsbetreuung. Dazu gehören auch Externe wie Schulbegleiter, Jugendsozialarbeiter an Schulen und ähnliche. Analog zur Regelung in Senioreneinrichtungen, definiert das Impfzentrum „eingesetzt“ so, dass die Personen dann priorisiert sind, wenn sie mindestens zwei Mal in der Woche in den betreffenden Einrichtungen arbeiten. Beim Impftermin ist eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers oder der Einrichtung vorzulegen, in der die Person eingesetzt wird.
Info: www.erlangen.de/impfzentrum.