Testangebot im lokalen Testzentrum ab 11. Oktober

08. Oktober 2021: Kostenlose Corona-Tests für bestimmte Personengruppen aus Stadt und Landkreis. (Aktualisiert am 15.10.2021)
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Erlangen. In den lokalen Testzentren können ab Montag, den 11. Oktober keine kostenlosen Bürgertests mehr angeboten werden. Gemäß der Neufassung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) und der geänderten bayerischen Teststrategie haben dann lediglich bestimmte Personengruppen, darunter vulnerable Personen, Anspruch auf eine kostenfreie Testmöglichkeit mittels PCR- oder Antigen-Schnelltest. Diese stehen im gemeinsamen Testzentrum des Landkreises Erlangen-Höchstadt und der Stadt Erlangen weiterhin zur Verfügung. Das Zentrum befindet sich in der Parkplatzstraße 2 auf dem Großparkplatz in Erlangen und ist Montag und Mittwoch von 8 bis 13 Uhr sowie Freitag von 12 bis 17 Uhr geöffnet. Berechtigte können ohne Termin kommen und müssen ihre Versichertenkarte, einen erforderlichen Testnachweis und Ausweisdokumente vorzeigen. Das Testzentrum betreibt die Notfallhilfe des ASB-Regionalverbandes Erlangen-Höchstadt im Auftrag des Staatlichen Gesundheitsamtes für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt.

Hinweis: Wer bereits Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, kontaktiert bitte seine Hausärztin oder seinen Hausarzt für einen Abstrich und darf nicht zum Testzentrum kommen. Dies gilt besonders für leicht symptomatische Kinder, sogenannte Schnupfenkinder.

Wer Anspruch auf kostenlose Tests hat
Für die kostenlosen Tests ergeben sich folgende anspruchsberechtigte Personenkreise: Wer eine Warnmeldung via Corona-Warnapp erhalten hat, Kontaktperson von Positiv-Getesteten ist oder sich aus gesundheitlichen, medizinischen Gründen nicht impfen lassen darf, erhält einen kostenlosen PCR-Test. Auch Beschäftigte in Heimen und Pflegeeinrichtungen inklusive Behinderteneinrichtungen dürfen diese Tests kostenlos beanspruchen. Studierende haben noch bis Ende November 2021 sowie Besucherinnen und Besucher von Pflegeinrichtungen, Beschäftigte in Heimen und Pflegeeinrichtungen inklusive Behinderteneinrichtungen, Anspruch auf kostenlose Schnelltests. Zur sogenannten vulnerablen Personengruppe zählen unter anderem auch Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bis zum 30. November 2021 gilt dies auch für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Kostenpflichtige Tests für Personen, die nicht zu genanntem Personenkreis gehören, sind im Testzentrum nicht erhältlich.