VERKEHRSRECHTLICHE ANORDNUNG

25. Oktober 2022: Tempo 30 auf Staatsstraße 2259 für Ortsdurchfahrt Röttenbach und Hemhofen

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat als zuständige Verkehrsbehörde in den am stärksten belasteten Bereichen der Ortsdurchfahrten Röttenbach und Hemhofen auf der Staatsstraße 2259 Tempo 30 angeordnet. Die Verkehrszeichen werden Anfang November durch die Straßenmeisterei des Staatlichen Bauamtes angebracht.

Mehr Schutz vor Lärm und Abgasen
Gemäß Straßenverkehrsordnung (§ 45 Abs. 9 StVO) sind die Verkehrszeichen hier anzuordnen, da dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Hier besteht durch die örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung des Schutzes der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen erheblich übersteigt. Laut einer Lärmberechnung des Staatlichen Bauamtes Nürnberg ist für die auf 30 Kilometer pro Stunde beschränkten Wohnbereiche in Röttenbach und Hemhofen in weiten Teilen die zulässige Lärmbelastung deutlich überschritten. In Röttenbach wird die Beschränkung auf 30 Kilometern pro Stunde von der Einmündung Mühlbergstraße bis kurz vor der Ortstafel in Richtung Hemhofen beschildert, in Hemhofen nach der Einmündung Baiersdorfer Straße bis zur Einmündung Jahnstraße.

Das Staatliche Bauamt Nürnberg teilte mit, dass sich die Fahrbahn in befriedigendem Zustand befinde und erst mittelfristig einer Erneuerung bedürfe. Das heißt, dass eine Verbesserung des Straßenzustandes in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.